http://www.pcwelt.de/news/online/107198/index1.html
Oder direkt bei dem armen Hund: http://www.ballz.de/sonyvsballz.html
http://www.pcwelt.de/news/online/107198/index1.html
Oder direkt bei dem armen Hund: http://www.ballz.de/sonyvsballz.html
mann soll ja nicht crossposten, aber ich tu es in meinem geliebten nickles dann doch: Und hier auch (wie es sich für meinen künstlerischen Postingstil gehört): MIT BILD ;-)
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schon doof, wenn eine anwaltskanzlei die behauptet spezialisiert auf UrhG zu sein wesentliche teile nicht kennt:
§ 57 - Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Das geträllere wegen dessen die aufmucken ist sicherlich nur unwesentliches beiwerk!!
Shame on you lawyer!! Shame on you SONY!!
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das hier drunter ist der Abmahn-Schreiberling der SupertollenSONYvertrittKanzlei aus Berlin.
In seinem CV auf deren Webseite steht was in der Sinngemäßen Art: "bin ganz schlauer Anwalt und ich habe Ahnung von UrhG".
Warum ist im dann nicht aufgefallen, das 20 Sekunden bei mehreren Minuten eines Künstlerisch Selbstständigen Werkes wohl getrost als "unwesentlich" im Sinne des Gesetztes zu werten sein sollten?
Inkompetenz?
Geldgeilheit? (vieleicht so abgelaufen ? Nachdem kleine tochter/sohn/schwager was auch immer ihm den neuesten ballz spot gezeigt hatte und es bei ihm klick gemacht hat im Sinne von vieleicht:"hey das trällerteil will doch nur spielen kenn ich doch irgendwo her! ist das nicht was, was unserem klienten SONY gehört? GEIL ich krieg wieder extra Provision wenn ich den Seitenbetreiber mal anpisse deswegen und der das Urheberrecht vieleicht nicht kennt. Sich deswegen gleich in die Hose macht und zahlt")
Oder ist es diesem Herrn DOCH aufgefallen das sowas unter künstlerische Freiheit/fair use usw. fällt, aber weil es die Musikindustrie ist, wird es eben doch erstmal mit möglicherweise haltlosen ungerechtfertigten Abmahnungen probiert!
Gott sei Dank ist der Seitenbetreiber in die Offensive gegangen!
Das wir der Industrie und ihren Anwaltsschergen die Maske (mit ihrer freundlichen zur verfügungstellung von öffentlichem Bildmaterial!!) der sich hinter windigen Lobbyparagrafen versteckenden Gesichter "reissen" können!
Voila; stellt ihr euch so euren kompetenten Anwalt vor?
Der Herr Rechtsanwalt Hermann-Josef Omsels sieht auf dem Foto irgendwie Blutleer Blass im Gesicht, aus meiner in augenscheinnahme des Fotos nach zu urteilen als medizinischer Laie!