Hi,
ich habe vor ein paar Wochen ein DVD Laufwerk
bei der Mindfactory AG reklamiert. Kaufdatum war der 10.03.03.
Die Reklamation wurde jedoch eindeutig zurückgewiesen, mit dem Hinweis,
dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. Ich müsse der
Firma beweisen, dass der Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate
vorhanden war. Ohne Gutachten dürfte dies wohl unmöglich sein.
Die Garantiezeit von Toshiba ist schon abgelaufen, denn die bieten nur
ein Jahr Garantie.
Nun meine Frage: Gesetzlich sind mittlerweile auf alle elektronischen
Geräte mindestens 2 Jahre Garantie Pflicht in Deutschland.
Für Toshiba mag das nicht gelten, da es sich hierbei um eine
japanische Firma handelt. Aber die Mindfactory AG muss dieser
Pflicht doch nachkommen. Auf Ihrer Webseite weisen sie darauf auch
hin, dass 24 Monate Gewährleistung geboten werden.
Worauf beziehen sich diese 24 Monate denn überhaupt, wenn ich ohnehin
immer nach 6 Monaten ein Gutachten vorlegen muss? Dann ist das ganze
doch überflüssig!
Meiner Meinung nach bezieht sich die Gewährleistung doch auf Fehler,
die trotz fachgerechter Benutzung der Ware entstehen.
Ich hoffe jemand kann mich aufklären bzw. bestätigen.
mfg
-power
Allgemeines 21.967 Themen, 148.265 Beiträge
Ich finde die ganze Sache einen echten Witz. Ich hatte seinerzeit gehofft, durch die verlängerte Gewährleistung hätten höherwertigere und langlebigere Produkte wieder bessere Marktchancen. In Wirklichkeit ist die Neuregelung völliger Schwachsinn und odendrein Kundenverarschung. Immerhin kennt ja kaum einer die (hier korrekt erklärte) Regelung. Statt der doofen 2-Jahresregelung sollten die lieber 1 Jahr Vollgarantie gesetzlich festlegen. Dann würden sich die Elektro-Discounter 3x mehr überlegen, ob sie palettenweise Kernschrott mit 30-50% Ausfallquote vertickern, die die Kunden davon abhalten ein seriöses Markenprodukt zu kaufen. Ich glaube der Wirtschaft würde es langfristig gut tun.