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Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt

POWERfromSUN / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute!


Habe ein Problem mit meinem Vaio Notebook. Am 31.01.2004 beim MediaMarkt gekauft und seit dem nur Stress damit.


Das erste Mal musste ich es einschicken, weil der DVD Brenner und der Netzwerkanschluss defekt war. Es kam zurück, war nicht repariert und ich musste es ein zweites Mal einschicken. Wartezeit zwischen 5 und 7 Wochen.... Jetzt, das dritte Mal, ist die Festplatte kaputt gegangen und ich bin wutentbrannt zum verdammten MediaMarkt. Die sagten mir, sie müssten es noch einmal reparieren lassen und wenn es danach wieder Mängel zeigt, würde ich bei der vierten Reklamation eine Gutschrifft über den Kaufpreis ( 1599€) bekommen.


Meine Fragen:


 - Wie ist die Rechtslage in der Sache...  kann ich auf eine Auszahlung der Summe bestehen? oder dürfen die mir eine Gutschrift geben, mit der ich gezwungen bin, beim Mediamarkt wieder zu kaufen?!


- Habe ich eventuell noch andere Rechte??


Danke Euch im Voraus für Antworten!!!

GarfTermy fnmueller1 „ich dachte die wandlung würde es mittlerweile nicht mehr geben und wäre dem...“
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@fnmueller

ich muß dir wiedersprechen.

laut regelung im bgb ist eine wandlung nach wie vor ein gültiger weg. in 2002 ist das schuldrecht zwar überarbeitet worden, du findest aber um den §§462 ff genügend lesestoff zum thema.

entscheident ist die rechtfolge aus einer wandlung - die vollständige rückabwicklung des vertrages. geld zurück und ware zurück mit evtl folgenden schadenersatzansprühen.

;-)

Moment, charlie62
Moment, GarfTermy
Moment, charlie62
Moment, charlie62
Moment, GarfTermy
Moment, charlie62