Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt

POWERfromSUN / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute!


Habe ein Problem mit meinem Vaio Notebook. Am 31.01.2004 beim MediaMarkt gekauft und seit dem nur Stress damit.


Das erste Mal musste ich es einschicken, weil der DVD Brenner und der Netzwerkanschluss defekt war. Es kam zurück, war nicht repariert und ich musste es ein zweites Mal einschicken. Wartezeit zwischen 5 und 7 Wochen.... Jetzt, das dritte Mal, ist die Festplatte kaputt gegangen und ich bin wutentbrannt zum verdammten MediaMarkt. Die sagten mir, sie müssten es noch einmal reparieren lassen und wenn es danach wieder Mängel zeigt, würde ich bei der vierten Reklamation eine Gutschrifft über den Kaufpreis ( 1599€) bekommen.


Meine Fragen:


 - Wie ist die Rechtslage in der Sache...  kann ich auf eine Auszahlung der Summe bestehen? oder dürfen die mir eine Gutschrift geben, mit der ich gezwungen bin, beim Mediamarkt wieder zu kaufen?!


- Habe ich eventuell noch andere Rechte??


Danke Euch im Voraus für Antworten!!!

spiderjens POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

3 mal Reparieren, dann Wandlung oder Geld zurück. Hatte ich auch mit einem Gerät von Karstadt. Da siehts nicht anders aus. Aber bei mir ging es zum Glück nach fast 2 jahren zum 4ten Mal kaputt:-). habe die Hälfte des Geldes Bar bekommen, durfte das alte Gerät behalten, und inzwischen gab es wesentlich bessere für viel weniger Geld......mir hats gefallen:-))

Kolti POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

Auf eine Gutschrift brauchst Du Dich nicht einlassen.

GarfTermy POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

"...dann Wandlung oder Geld zurück...."

wandlung IST geld zurück ...und ware auch zurück.

nach der derzeitigen rechtslage mußt du 3 reparaturversuche dulden, mit der dafür nötigen zeit mußt du nicht einverstanden sein. da kannst du eine frist setzen.

umtausch ist nach 6 monaten höchstens noch kulanz, auf keinen fall aber einklagbares recht.

wandlung bedeutet zwingend geld zurück, KEINE gutschrift und man kann dich nicht zwingen dort wieder zu kaufen.

"...verdammten MediaMarkt. ..."

mit solchen aussagen würde ich an deiner stelle sparsam sein. was kann der mediamarkt für reudige qualität eines gerätes? ...nichts.

;-)

Conqueror GarfTermy „ ...dann Wandlung oder Geld zurück.... wandlung IST geld zurück ...und ware...“
Optionen

Bist Du von Deiner Aussage selber überzeugt.Dieser Markt ist sehr wohl in die Pflicht zu nehmen bei der ..... Qualität.
Wenn da nur nicht die Kunden wären..........

fnmueller1 POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

ich dachte die wandlung würde es mittlerweile nicht mehr geben und wäre dem kaufrücktritt gewichen.... so war es zumindest das letzte mal als ich das mit meinem Anwalt durchziehen musste.
Nochmal: rein rechtlich gesehen gibt es die Wandlung afaik nicht mehr.

GarfTermy fnmueller1 „ich dachte die wandlung würde es mittlerweile nicht mehr geben und wäre dem...“
Optionen

@fnmueller

ich muß dir wiedersprechen.

laut regelung im bgb ist eine wandlung nach wie vor ein gültiger weg. in 2002 ist das schuldrecht zwar überarbeitet worden, du findest aber um den §§462 ff genügend lesestoff zum thema.

entscheident ist die rechtfolge aus einer wandlung - die vollständige rückabwicklung des vertrages. geld zurück und ware zurück mit evtl folgenden schadenersatzansprühen.

;-)

charlie62 GarfTermy „@fnmueller ich muß dir wiedersprechen. laut regelung im bgb ist eine wandlung...“
Optionen

bevor du hier bestimmten Aussagen widersprichst, solltest du vielleicht einmal einen Blick in die "aktuelle Ausgabe" des BGB werfen.



GarfTermy charlie62 „Moment,“
Optionen

charlie - du nervst.

du kannst dir gerne beide - die alte UND die neuere version der gesetze durchlesen, vergiss aber bitte NICHT die einschlägigen kommentare ebenfalls zu studieren.

falls - was ich bei dir bezweifle - du die kommentare verstehst, erübrigt sich eine weitere diskussion.

geh woanders spielen.

;-)

charlie62 GarfTermy „Moment,“
Optionen

Die von dir angeführten Paragraphen sind im BGB mittlerweile anderweitig belegt.

Das willst du natürlich nicht wahrhaben, weil du in deiner Beratungsresitenz unfähig bist Fehler zuzugeben.

Deine Tochter tut mir heute schon leid.

charlie62 GarfTermy „Moment,“
Optionen
GarfTermy charlie62 „Moment,“
Optionen

http://www.jur-abc.de/de/31502300.htm

wie ich schon sagte ist 2002 das schuldrecht neu geregelt worden. den kompletten gesetzestext findest du unter obigen link. die kommentare dazu mußt du entweder kaufen, oder selbst im net suchen.

rund um §§462 war - sorry - die alte regelung. alte gewohnheiten schlagen da schonmal durch.

das ändert an fakt und an den rechtsfolgen einer rückabwicklung jedoch nichts.

;-)

charlie62 GarfTermy „Moment,“
Optionen

Na, dann wollen wir es mal so belassen.

Jens2001 POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

Leute was brabbelt ihr da!?

Eine Gutschrift ist eine Gutschrift und kein Gutschein.
Eine Gutschrifft kann man sich auszahlen lassen (muss man aber nicht).

xafford POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

Einem Händler bzw Hersteller stehen laut Gesetz 3 Nachbesserungen zu. Sind diese Nachbesserungen erfolglosso hast Du ein RÜCKTRITTSRECHT vom Kaufvertrag, der Händler muß Dir das Geld erstatten, alles wird in den Stand vor dem Vertragsabschluß zurück versetzt.

Geckom POWERfromSUN „Garantie / Rückgaberecht für Sony Vaio Notebook bei Mediamarkt“
Optionen

Der händler hat sich nicht zu weigern,

bin selber Händler, d.h. habe einen kleinen Shop,

Gesetz gibt mir drei mal die Möglichkeit nachzubessern,
immerhin in einem angemessenen Zeitraum.

Danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung..
d.h. auch Geld zurück..

chriZ