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Der BGH hat entschieden!

gelöscht_35042 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Endlich hat der BGH entschieden, dass auch nicht strafmündige Kinder (unter 14 Jahren) die ein parkendes Auto beschädigen, haftbar zu machen sind. In diesem Fall natürlich die Eltern.


Bisher war dies nicht der Fall und die Besitzer der Autos sind auf ihren Kosten sitzen geblieben.


 


Dies gilt nicht für den fließenden Verkehr! Hier bleibt der Eigentümer weiter auf seinen Kosten sitzen, wenn ein nicht strafmündiges Kind einen Unfall verursacht.


Gruß


luttyy


 


 


 


 

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