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Der BGH hat entschieden!

gelöscht_35042 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Endlich hat der BGH entschieden, dass auch nicht strafmündige Kinder (unter 14 Jahren) die ein parkendes Auto beschädigen, haftbar zu machen sind. In diesem Fall natürlich die Eltern.


Bisher war dies nicht der Fall und die Besitzer der Autos sind auf ihren Kosten sitzen geblieben.


 


Dies gilt nicht für den fließenden Verkehr! Hier bleibt der Eigentümer weiter auf seinen Kosten sitzen, wenn ein nicht strafmündiges Kind einen Unfall verursacht.


Gruß


luttyy


 


 


 


 

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Soulmann63 gelöscht_35042 „Der BGH hat entschieden!“
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Hallo luttyy,


Dies sollte als Zeichen zu sehen sein, das sich in den Kindern die Eltern wieder spiegeln. Leider bleiben Disziplin und Konsequentes handeln in heutiger Zeit immer mehr auf der strecke. Das dies eine Spirale nach unten ist bemerken leider die wenigsten.



Gruß Soulmann

*_Ihr seit nicht Vergessen G P - Knoeppken _*
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Emily22 Soulmann63 „Hallo luttyy, Dies sollte als Zeichen zu sehen sein, das sich in den Kindern die...“
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Es sind KINDER, und die überlgen sich nun mal nicht vorher, wohin sie den Ball beim Spielen hin kicken...
Sicher ist es nicht richtig, dass die Geschädigten auf dem Schaden sitzen bleiben, da muss nun eben eine Versicherung abgeschlossen werden.

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gelöscht_35042 Nachtrag zu: „Der BGH hat entschieden!“
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Habe mich im Alter der Kinder geirrt. Es muss nicht 14 Jahre heißen, sondern 10 Jahre!

luttyy

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