Hallo,
es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.
Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?
Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?
Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.
Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn du behauptest Max Payne, du hättest dich damit befasst, was ich dir hiermit nicht abnehme bei deinen naiven Sprüchen von wegen "man könne das doch wie ein normaler mensch regeln ohne Gericht und Co", dann wüsstest du auch, dass bei Ebay 99% der Nepps im Sand verlaufen.
Das möchte ich so nicht stehen lassen. Erstens hast Du mich falsch zitiert, zweitens bezog sich meine Antwort auf das Posting eines anderen Autors, der beim Stichwort "Gewährleistung" sofort den Anwalt und den Richter auf's Tapet brachte, denen man etwas "beweisen" müsse.
Ich schrieb:
Wieso Anwalt, wieso Gericht?
Das BGB gilt grundsätzlich für Beziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen Vertragspartnern. Warum kann man sich nicht mal "einfach so" an diese Spielregeln halten und braucht immer gleich einen Schiedsrichter?
Natürlich wird in der Sache, die diesem Thread zu Grunde liegt, nichts weiter passieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man den Threadstarter zu seinem rechtlich zweifelhaften Verhalten gratulieren muss, oder?
Außerdem - ob diese Lappalie es wert ist, einen eBay-Account mit möglicherweise vielen guten Bewertungen zu verspielen, sein mal dahingestellt.
Das möchte ich so nicht stehen lassen. Erstens hast Du mich falsch zitiert, zweitens bezog sich meine Antwort auf das Posting eines anderen Autors, der beim Stichwort "Gewährleistung" sofort den Anwalt und den Richter auf's Tapet brachte, denen man etwas "beweisen" müsse.
Ich schrieb:
Wieso Anwalt, wieso Gericht?
Das BGB gilt grundsätzlich für Beziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen Vertragspartnern. Warum kann man sich nicht mal "einfach so" an diese Spielregeln halten und braucht immer gleich einen Schiedsrichter?
Natürlich wird in der Sache, die diesem Thread zu Grunde liegt, nichts weiter passieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man den Threadstarter zu seinem rechtlich zweifelhaften Verhalten gratulieren muss, oder?
Außerdem - ob diese Lappalie es wert ist, einen eBay-Account mit möglicherweise vielen guten Bewertungen zu verspielen, sein mal dahingestellt.