Hallo,
es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.
Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?
Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?
Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.
Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.
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Richtig, aber das kann nicht jeder machen, denn dazu brauchst du eben eine Telefonanlage - aber hier gehts ja nicht um Telefone.
Bleiben wir beim Thema:
Nehmen wird das CD Laufwerk:
Der Verkäufer behauptet, das Laufwerk hat bei ihm einwandfrei funktioniert. Soweit ok
Der Käufer erhält das Laufwerk, meint es sei kaputt.
Nun steht Aussage gegen Aussage.
Den ersten Schritt würde nun der tun, der sein Geld zurückhaben will oder sonstige Nachbesserung haben möchte, wobei bei Einzelverkäufen von Privat zu Privat kaum nachbesserung möglich sein dürfte, da es sich um Einzelstücke handelt - aber zurück zum Beispiel - Der Käufer würde nun wegen einem Streitwert um die 50 Euro zunächst einmal keinen Anwalt finden, der ihn da vertritt - daran wird es schon scheitern - aber nehmen wir an, er findet einen. Nun beweis mal, dass das Laufkwerk schon kaputt war, als es kam. Gut, vielleicht findet sich ein Zeuge, der das bezeugen will.
Dann findet sich auf Verkäuferseite auch ein Zeuge, der bezeugt, dass das Laufwerk 3min vor EInpacken noch lief. Was dann? Wieder Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten. Also....nächster Schritt wäre ein unabhängiger Gutachter - der wird geholt, wenn es um eine halbe Millionen Euro beim Hausbau geht, bei dem gepfuscht wurde und selbst hier scheuen oft Bauherren die Kosten .... meinst du jetzt im Ernst, dass wegen 40 Euro ein neutraler vor Gericht anerkannter Gutachter auch nur seinen Stift aufs Papier setzt?
Nie im Leben
Es bleibt einfach Fakt, dass Ebay ein Risikokauf ist, wie eben jeder Onlinekauf - du kannst die Ware weder anprobieren, noch testen noch sonstwas - somit hast du bei Onlineversandhäusern ja das 14 tägige Rückgaberecht - und wie erwähnt schränken das viele auch ein: Zeigt die Ware Gebrauchsspuren, also ist nicht nur mal eingebaut worden um die Peripherie zu testen, dann nehmen die viele Händler auch nicht zurück. Dazu musst du noch Porto zahlen, wenns keinen RÜckschein gibt.
Dann das Beispiel Quelle mit Klamotten, überall ist ein Button angesteckt mit einer Art Kabelbinder - auf dem Button steht ausdrücklich, dass du die Kleidung nach Entfernen nicht mehr umtauschen kannst - wieso? Weil es auf Käuferseite mittlerweile genausoviele Betrüger gibt wie auf Verkäuferseite - das nimmt sich nix mehr - es hat sich nämlich rumgesprochen, dass man für eine Party mal ein Cocktailkleid bestellt, es dann anzieht und nie mehr braucht - schön einen auf Reich tun, das Kleid dann zurückgehen lassen á la "Gefällt nicht" - und dann steht eine Hochzeit an, man braucht einen schicken weissen Anzug, der wird bestellt - angezogen - zurückgegeben .... das haben selbst antiquierte Häuser wie Otto und Quelle erkannt, die oft auf Kulanz die Dinge zurücknahmen. Mit dem Button kannst du nämlich nicht auf eine Hochzeit oder Party bzw. das würde keiner machen.
Was ich sagen will? Viele Käufer bestellen sich Hardware - basteln rum und schon ist sie kaputt oder machen sonst einen Schmu.
Du hast ein Risiko, da hier das Fernabsatzgesetz bei Privaten Verkäufen nicht gilt. Diesem Risiko muss man sich bewusst sein, das ist der Grund, wieso ich selten bei Ebay bin, wenn dann kaufe ich die Ware nur wenn sie mindestens 85% billiger ist, als neu, oder um den 1 Euro Preis schwankt - ansonsten ist mir mein sauer verdientes Geld einfach zu schade, um es ins Jenseits zu Überweisen