http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,326234,00.html
Man hat bei eBay Rückgaberecht, wenn es um einen gewerblichen VK handelt.
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Normalerweise klar, aber viele Händler bieten ihre Ware im eigenen Online Shop an und bei ebay in der Hoffnung, wenn das Zeug über ebay gekauft wird, dass der User dann eben kein Recht geltend macht, weil er "das so gewohnt ist".
aber eigentlich ist das laut fernabsatzgesetz schon klar bei gewerbetreibenden