http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,326234,00.html
Man hat bei eBay Rückgaberecht, wenn es um einen gewerblichen VK handelt.
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....aber das muss man wirklich fett erwähnen: Wenn es gewerblich ist !
:-) Wäre ja noch schöner....
Ich dachte das wäre schon immer klar gewesen - naja, jedenfalls mußte ich so etwas bisher eh nicht machen.
Aloha,
Ich hab bei Ebay bisher nur einmal vor einem halben Jahr bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel erstanden. Schon damals hat er 14 Tage Rückgaberecht eingeräumt.
Jeder kompetente Verkäufer hat\sollte das schon immer bei Neuware gemacht\machen.
Ahoi
Normalerweise klar, aber viele Händler bieten ihre Ware im eigenen Online Shop an und bei ebay in der Hoffnung, wenn das Zeug über ebay gekauft wird, dass der User dann eben kein Recht geltend macht, weil er "das so gewohnt ist".
aber eigentlich ist das laut fernabsatzgesetz schon klar bei gewerbetreibenden