Off Topic 20.161 Themen, 223.752 Beiträge

scheisse führerschein weg - was passiert?

cusco2 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

ich weiss ich hätte es nie tun dürfen.
glaubt mir ich fühle mich beschissen genug...


trotzdem: weiss jemand was ich zu erwarten habe?


wohne in bayern.


donnerstag auf freitag durchzechte nacht, morgens um zehn relativ in den baumarkt gefahren,
ohne unfall oder gefährdung zurück. 25 minuten später steht die polizei in meiner küche und lässt mich blasen - 1,30 promille.
während der zeit hatte ich aus lauter frust über einen streit (stimmt wirklich = nachtrunk)
ein 0,5 bier getrunken.
ca. 50min nach fahrtende 1. blutentnahme im krankenhaus, nach weiteren 20 min. zweite probe.
als die polizisten mich nach hause fuhren blies ich nochmal - 1,34!
habe ich noch chancen auf 1,09 oder was passiert wenn ich drüber bin?

hatte blöderweise vor acht jahren schon mal diesen fehler gemacht - ist das nicht schon gestrichen?


endloses googeln brachte mir viele verschiedene möglichkeiten - hat von euch jemand ahnung?

(und falls jemand interessiert - jetzt habe ich den alk endgültig gestrichen, glaubt mir.)
ich weiss, dass ich grosse scheisse gebaut habe.

herzlichen dank, ich bin ziemlich in sorge.

andreas

"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
bei Antwort benachrichtigen
hallo aide, cusco2
hallo aide, Aide
hallo aide, cusco2
-=[AsH]=- Konstantin „@! Du kannst immer noch sagen, du hättest in 5 Minuten 2 Flaschen Wodka...“
Optionen

Das hab ich auch nochmal nachgelesen. Hast Recht. Auf Grund von Aromastoffen ist es möglich das mit MEHREREN Blutproben einen Nachtrunk nachzuweisen. Ich hatte nur mal auf einer Seite ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Rollerfahrer vor einer Polizeikontrolle geflohen ist und nach einiger Zeit mit mehr als einem o/oo angetroffen wurde. Er sagte aus, er hätte Angst gehabt überfallen zu werden (meinte wohl verkleidete Polizisten) und hätte erst nach der Fahrt getrunken. Der Richter entschied im Zweifel für den Angeklagten.

Aber wie sieht es mit der Aussage aus, dass er gar nicht gefahren ist!?

Wodrüber gar nicht diskutiert werden sollte ist die Tatsache, dass ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.


MfG AsH

MfG AsH
bei Antwort benachrichtigen