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scheisse führerschein weg - was passiert?

cusco2 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

ich weiss ich hätte es nie tun dürfen.
glaubt mir ich fühle mich beschissen genug...


trotzdem: weiss jemand was ich zu erwarten habe?


wohne in bayern.


donnerstag auf freitag durchzechte nacht, morgens um zehn relativ in den baumarkt gefahren,
ohne unfall oder gefährdung zurück. 25 minuten später steht die polizei in meiner küche und lässt mich blasen - 1,30 promille.
während der zeit hatte ich aus lauter frust über einen streit (stimmt wirklich = nachtrunk)
ein 0,5 bier getrunken.
ca. 50min nach fahrtende 1. blutentnahme im krankenhaus, nach weiteren 20 min. zweite probe.
als die polizisten mich nach hause fuhren blies ich nochmal - 1,34!
habe ich noch chancen auf 1,09 oder was passiert wenn ich drüber bin?

hatte blöderweise vor acht jahren schon mal diesen fehler gemacht - ist das nicht schon gestrichen?


endloses googeln brachte mir viele verschiedene möglichkeiten - hat von euch jemand ahnung?

(und falls jemand interessiert - jetzt habe ich den alk endgültig gestrichen, glaubt mir.)
ich weiss, dass ich grosse scheisse gebaut habe.

herzlichen dank, ich bin ziemlich in sorge.

andreas

"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
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idefix1968 cusco2 „scheisse führerschein weg - was passiert?“
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Normalerweise kommt die Polizei nur bei Anzeige oder bei selbst erkanntem auffälligem Fahrverhalten in die Wohnung. Haben Sie z.B. nur das Nummernschild erkannt und den Halter ermittelt erscheinen Sie überraschend. Ich hoffe Du hast Zeugen für Dein nachträgliches 0,5 L Bier. Sonst muß der Anwalt das irgendwie glaubhaft machen. Die Zeitdifferenz nach dem Eintreffen in der Wohnung kann entscheidend sein. Und natürlich was Du unterschrieben hast.
Außerdem gibt es bei 1, ... einen festen Promillewert ab dem das ganze als "Straftat" eingestuft wird. Liegt entweder bei 1,1 oder 1,3 Promille (aus einer Polizeibegleitungssendung im Fernsehen). Genau weiß ich es leider nicht mehr. Auf jeden Fall ist dies dann schwerwiegend und geht nicht nur wegen Punkten zum Staatsanwalt.
Würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Er kann sogar die Höhe der Punkte anfechten. Bei einem Verfahren kann dies aber höher ausgehen als von der Bußgeldstelle verhängt wurde. Hatte ich beinahe in einem Verfahren wegen (fahrlässige Körperverletzung wegen zu geringem Schaden eingestellt) Vorfahrtsmißachtung. Dort hatte sogar ein Gutachter etwas ausgesagt, was so gar nicht passiert war (Rollerfahrerin kam bei meinem Abbiegen vor Ihr zum Sturz, 25 m von mir entfernt). Ich bekam von der Richterin den netten Rat meinen Einspruch (von meinem Anwalt ohne mein Wollen getätigt) zurückzuziehen, ansonsten hätte ich ein höheres Strafmaß zu erwarten.
Die Polizei bekam ein Rüge wegen schlechter Unfallaufnahme, und die Rollerfahrerin eine Geld-Verwarnung wegen abgefahrener Reifen und Bremsbeläge.
Gruss, Henning

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