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Die neuen Ebay Datenschutzregeln

fnmueller1 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgender Auszug aus den Datenschutzbedingungen von ebay:



8. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass eBay,
soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.
meinen Namen und meine Anschrift und soweit es im Einzelfall erforderlich ist, weitere personenbezogene Daten, Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt, wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt. Informationen über VeRI finden Sie hier.
o meinen Namen und meine Anschrift soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist an diesen übermittelt. Eine Datenherausgabe ist insbesondere dann nicht erforderlich und findet seitens eBay nicht statt, wenn es dem Dritten zuzumuten ist, zuerst die Möglichkeiten des eBay-Marktplatzes, zu nutzen, um mich zu kontaktieren oder wenn ein Ermittlungsverfahren einer Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde eingeleitet werden kann oder bereits eingeleitet worden ist


Mir ist folgendes ins Auge gestochen:
meinen Namen und meine Anschrift und soweit es im Einzelfall erforderlich ist, weitere personenbezogene Daten, Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt, wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt. Informationen über VeRI finden Sie hier.


Was haltet ihr davon? Ich halte das für sehr bedenklich, da hier Daten auf Anfrage ohne den Weg über die STaatsanwaltschaft und ohne Beweise vorzubringen herruasgegeben werden. Was ist mit Datenschutz in DE?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit diesen AGB weiterthin bei ebay bin. Zwar habe ich mir nichts vorzuwerfen, aber meine Daten sind dort ja trotz allem theoretisch nicth sicher, da muss mich ja nur jmd einmal falsch beschuldigen oder eine "Namensverwechslung" passieren.
SO langsam fühle ich mich wie zu Zeiten des Red Scares.
Wo ist also unser Datenschutz geblieben?
Und dann nochmal die Kernfrage: Was haltet ihr davon? Bedenklich oder nicht?

Olaf19 fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
Optionen

> meinen Namen und meine Anschrift ... Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt,
> wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt.


Sehr befremdlich - wenn diese Leute Grund zur Annahme haben, dass Rechte verletzt wurden, wieso wenden sie sich dann nicht erstmal an die Staatsanwaltschaft? Wieso dürfen die "auf eigene Faust" ermitteln? *IMHO* ist das schon mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.

So weit so schlecht.

Aber mal ganz pragmatisch betrachtet: In der Praxis ist dieser Passus doch nur dann relevant, wenn du selbstgebrannte Musik / Filme oder billige Rolex- u.a. Plagiate u.dgl. verhökerst. Solange du so etwas nicht machst, hast du nichts in der Richtung zu befürchten.

Und doch bleibt ein fader Nachgeschmack... wie du schon sagst, es kann ja auch mal eine Verwechslung / falsche Verdächtigung geben. Besser wäre es, man würde sich von vornherein darauf beschränken, Daten nur an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, wenn es denn unbedingt sein muss.

Außerdem hätte ich es nicht schlecht gefunden, wenn ebay ein praktisches Beispiel für einen solchen Fall gebracht hätte. Meine Idee mit den Produktplagiaten und Raubkopien ist ja nur eine Vermutung von mir, evtl. geht es noch um ganz andere Dinge.

CU
Olaf