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Die neuen Ebay Datenschutzregeln

fnmueller1 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Folgender Auszug aus den Datenschutzbedingungen von ebay:



8. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass eBay,
soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.
meinen Namen und meine Anschrift und soweit es im Einzelfall erforderlich ist, weitere personenbezogene Daten, Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt, wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt. Informationen über VeRI finden Sie hier.
o meinen Namen und meine Anschrift soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist an diesen übermittelt. Eine Datenherausgabe ist insbesondere dann nicht erforderlich und findet seitens eBay nicht statt, wenn es dem Dritten zuzumuten ist, zuerst die Möglichkeiten des eBay-Marktplatzes, zu nutzen, um mich zu kontaktieren oder wenn ein Ermittlungsverfahren einer Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde eingeleitet werden kann oder bereits eingeleitet worden ist


Mir ist folgendes ins Auge gestochen:
meinen Namen und meine Anschrift und soweit es im Einzelfall erforderlich ist, weitere personenbezogene Daten, Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt, wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt. Informationen über VeRI finden Sie hier.


Was haltet ihr davon? Ich halte das für sehr bedenklich, da hier Daten auf Anfrage ohne den Weg über die STaatsanwaltschaft und ohne Beweise vorzubringen herruasgegeben werden. Was ist mit Datenschutz in DE?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit diesen AGB weiterthin bei ebay bin. Zwar habe ich mir nichts vorzuwerfen, aber meine Daten sind dort ja trotz allem theoretisch nicth sicher, da muss mich ja nur jmd einmal falsch beschuldigen oder eine "Namensverwechslung" passieren.
SO langsam fühle ich mich wie zu Zeiten des Red Scares.
Wo ist also unser Datenschutz geblieben?
Und dann nochmal die Kernfrage: Was haltet ihr davon? Bedenklich oder nicht?

jatop fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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ja, welches Auktionshaus empfilst du? ich kenne kein anderes großes!

Mich langweilt nur, das alle von ebay reden!

Olaf19 fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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> meinen Namen und meine Anschrift ... Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI) übermittelt,
> wenn diese eBay mitteilen, dass eines meiner Angebote eines ihrer Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger immaterieller Rechte) verletzt.


Sehr befremdlich - wenn diese Leute Grund zur Annahme haben, dass Rechte verletzt wurden, wieso wenden sie sich dann nicht erstmal an die Staatsanwaltschaft? Wieso dürfen die "auf eigene Faust" ermitteln? *IMHO* ist das schon mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.

So weit so schlecht.

Aber mal ganz pragmatisch betrachtet: In der Praxis ist dieser Passus doch nur dann relevant, wenn du selbstgebrannte Musik / Filme oder billige Rolex- u.a. Plagiate u.dgl. verhökerst. Solange du so etwas nicht machst, hast du nichts in der Richtung zu befürchten.

Und doch bleibt ein fader Nachgeschmack... wie du schon sagst, es kann ja auch mal eine Verwechslung / falsche Verdächtigung geben. Besser wäre es, man würde sich von vornherein darauf beschränken, Daten nur an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, wenn es denn unbedingt sein muss.

Außerdem hätte ich es nicht schlecht gefunden, wenn ebay ein praktisches Beispiel für einen solchen Fall gebracht hätte. Meine Idee mit den Produktplagiaten und Raubkopien ist ja nur eine Vermutung von mir, evtl. geht es noch um ganz andere Dinge.

CU
Olaf

Mario32 fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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also wenn ich die neue formulierung mit der alten vergleiche:

http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-png-priv.html

ist jetzt lediglich die tatsache das daten an dritte weitergegebenwerden deutlicher klargestellt.
Nach der alten Formulierung war das ja auch schon erlaubt!!

IMHO also kein wirklicher (neuer) Grund zur Besorgnis!!

(Hey Leute, die schweizer packen eure daten in die USA ! d.h. das deutsche datenschutzgesetz war auch bisher (faktisch) belanglos!!!)

Mario32 fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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was jedoch wirklich neu und bedenklich ist, ist das mit der neuen formulierung das du einwilligst das die deine daten z.B. an ROLEX weitergeben dürfen, auch wenn es nach dem deutschen datenschutzgesetz oder eines anderen gesetzes NICHT ausdrücklich erlaubt ist.

Im Klartext bedeutet dieses nämlich: "JA ICH VERZICHTE AUF MEINE SCHUTZRECHTE NACH BDSG UND ERLAUBE EUCH UNGEACHTET ALLER MÖGLICHEN IN FRAGE KOMMENDEN GESETZE MEINE DATEN AN DRITTE ZU GEBEN DIE BEHAUPTEN IN IHREN RECHTEN VERLETZT WORDEN ZU SEIN"

Also ich finde es so wie es in dem Text von denen beschrieben ist, bedenklich in sofern, weil den meisten wohl die Klartext bedeutung nicht wirklich bewußt sein wird.!!

P.S. Juristen vor bitte: Ist es juristisch einwandfrei möglich auf elementare Unterwürfigkeit unter bzw. schutz durch ein bundesgesetz per willenserklärung zu verzichten?
IMHO geht das nicht! Wer weiß GENAUES?

fnmueller1 Nachtrag zu: „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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zur besseren diskusion hier die vorhin unterschlagenen direkten links:

Aenderungen AGB:
http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-agb.html

Aenderungen Datenschutzerklaerung
http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-png-priv.html

@olaf19, mario32: eure gedanken und aussagen finde ich sehr interessant. Ich werde mich später dazu äussern, da ich erstmal unvoreingenommene Meinungen will (ich weiss, ein kleines paradoxon *g*).

Also : Ring freu zur 2. Runde :-)

idefix1968 fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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Wer gestern im Fernsehen den Bericht über ebay gesehen hat weiß mehr. ebay hat sich als Auktionshaus bisher von der Pflicht auf Prüfung von Plagiatware ausgenommen gefühlt. Dies wurde nun gesetzlich geändert. ebay ist nun verpflichtet nach Plagiathandel zu suchen und die Staatsanwaltschaft zu informieren. Bisher hat ebay eine Suchplattform für Rechte-Inhaber geöffnet, die den Firmen eine schnelle Suchmöglichkeit und Übermittlung an ebay gewährleistet. So kann Plagiathandel schneller aufgedeckt werden (z.B. Markenjeans, PC Soft- und Hardwareimitationen). Im Filmbeitrag wurden sogar gefälschte Bremsbacken gezeigt, die bei 3 Min Benutzung in Brand geraten. Diese sind mit bloßem Auge auch vom Fachmann nicht zu erkennen. Man soll auf große Bestände oder andere Auffälligkeiten achten. Ein Mädchen hat die gefälschte Hose nur an einem anderen Knopf erkannt und das Geld aus der USA auch nicht zurückerstattet bekommen. Der Händler ist verschwunden.
Und um diese neuen Gesetze erfüllen zu können wurden die AGB's geändert. Da ist eine Pflicht dahinter. ebay kann nichts dafür. Und wer nichts zu verbergen hat, wird dies akzeptieren.
Die Sichherheitslücken reichen ja auch schon... Javascript (Textänderungen) und Seitenveränderungen auf einem Server (nach Ersteigerung wird der Begleittext geändert und man hat etwas ganz anderes ersteigert /Seite beim Ersteigern speichern für die Beweisführung). Ich habe zwei ebay Powerseller in der Nähe und kaufe oft lieber direkt ein.
Gruss, Henning

Pumbo fnmueller1 „Die neuen Ebay Datenschutzregeln“
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Ja und ? Was soll die Aufregung hier?
Meldet die Sache dem Büro des Datenschutzbeauftragten des Bundes und die werden sich schon darum kümmern, wenn's nicht O.K. ist. Wenn es aber doch den rechtlichen Anforderungen entspricht, dann isses halt mal so.
Wir können hier lange dazu rumlamentieren.