Ein sauguter Artikel in Analyse&Kritik, mit präziser Argumentation.
www.akweb.de/ak_s/ak487/10.htm
Ja, es steht tatsächlich im Grundgesetz, dass niemand zu einer Arbeit gezwungen werden darf (Artikel 12).
www.ratgeberrecht.de/normen/GG/norm/A12.html
Und ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man eine Person (sie könnte ja einen Dachschaden haben oder schwer depressiv sein) verhungern lassen darf, wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht machen will oder kann. Würde des Menschen wäre ja auch noch so ein Punkt.
Unsere Politiker haben sich schwer vergallopiert, weit weg vom Grundgesetz.
Leider sind Richter - vermutlich auch Verfassungsrichter - ein wenig Partei...weil auch Steuerzahler. Es wird aber einige Interpretationskünste brauchen mit dem Grundgesetz...oder es wird wieder per 2/3 Mehrheit ein wenig davon abgeschafft.
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Na gut, dann wird eben der arbeitslose stenggläubige Muslim gezielt in eine Schweineschlachtanlage gesteckt...
ahaaa sie wollen also keine Schweine schlacheten, da haben wir ja eine schöne ARBEITSVERWEIGERUNG vorliegen und können dem Staat wieder etwas Geld sparen...