Ein sauguter Artikel in Analyse&Kritik, mit präziser Argumentation.
www.akweb.de/ak_s/ak487/10.htm
Ja, es steht tatsächlich im Grundgesetz, dass niemand zu einer Arbeit gezwungen werden darf (Artikel 12).
www.ratgeberrecht.de/normen/GG/norm/A12.html
Und ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man eine Person (sie könnte ja einen Dachschaden haben oder schwer depressiv sein) verhungern lassen darf, wenn sie eine bestimmte Arbeit nicht machen will oder kann. Würde des Menschen wäre ja auch noch so ein Punkt.
Unsere Politiker haben sich schwer vergallopiert, weit weg vom Grundgesetz.
Leider sind Richter - vermutlich auch Verfassungsrichter - ein wenig Partei...weil auch Steuerzahler. Es wird aber einige Interpretationskünste brauchen mit dem Grundgesetz...oder es wird wieder per 2/3 Mehrheit ein wenig davon abgeschafft.
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Doch noch eine Ergänzung:
Kürzung des Arbeitslosengeldes II wegen Arbeitsablehnung:
Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme
ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa 100 Euro
gekürzt. Das gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Gleichzeitig entfällt
auch der befristete Zuschuss, der beim Übergang von Arbeitslosengeld zum
Arbeitslosengeld II gezahlt wird (siehe Seite 13).
Es können in diesen Fällen ergänzend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden.
Wenn JUGENDLICHE UNTER 25 JAHREN eine zumutbare Erwerbstätigkeit, Ausbildung,
Eingliederungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheit ablehnen, so erhalten sie
für drei Monate KEINE GELDLEISTUNG. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in
dieser Zeit unmittelbar an den Vermieter gezahlt. Der Zugang zu Beratung und Betreuung
und allen Eingliederungsleistungen bleibt während dieser Zeit aber erhalten.
Ebenso können in diesen Fällen ergänzend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht.
Es ist also keinesfalls so, dass die "Grundsicherung" effektiv gestrichen/gekürzt wird, sondern nur die in bar ausgezahlten Beträge.
Soviel zur Seriosität des von Dir erwähnten Artikels.