Du kannst die Herausgabe des Gerätes jederzeit fordern. Dann stiefelst du damit zum Händler und machst ne Rückabwicklung. Der hat keine Chance und muss dir die Kohle rausrücken.
Wenn mein Notebook nicht wirklich ein so guter Kauf gewesen wäre, hätte ich das schon lange so gemacht.
So werde ich aber wohl auf den unterirdischen Service von Bestland erstmal verzichten. Falls noch was anderes in der Garantiezeit kaputt geht, kann ich das dann immer noch mit reklamieren. Ich habe mich nun erstmal entschieden, das Notebook nicht sinnlos durch die Gegend zu schicken, weil erfahrungsgemäß dabei das meiste kaputt geht. Über ebay habe ich ein reines DVD-ROM gekauft, das genügt mir für meine Zwecke.
Nichtsdestotrotz werde ich mal bei der VZS Sachsen anfragen, wob man nicht gegen die Firma was unternehmen kann von dieser Seite aus. Kann nicht schaden.