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Gültigkeit bei eBay gekaufter Win XP-Codes ? Wer kennt sich

Alibaba / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich hab mich bisher mittels geliehener PCs u. A. durchgewustelt, aber nun wollte mir jemand, dem ich oft beim PC geholfen hatte, etwas Gutes tun und mir mittels eines bei eBay gekauften Notebook-Gehäuses mit aufgeklebten XP Home Codes zu einem eigenen und echten Win XP Home verhelfen. Verkäufer ist bekannt und dieses Windows sollte nunmehr nicht mehr anderweitig genutzt werden, also praktisch nur noch meinen PC verwalten. Mein Bekannter erklärte mir das so, dass ich eine x-beliebige XP-Home-CD nehmen könne, XP installieren und anschliessend auch aktivieren könne, ohne dass ich gleich verhaftet werde oder zahlen muss. Kurzum, es soll dann ein korrektes XP sein.
Irgendwie würde ich es gerne von neutraler Stelle nochmal erklärt bekommen, ob das auch ein rechtlich sauberes System sein wird ? Und auch wenn es Ok ist und es stellt sich heraus, dass noch anderswo jemand dieses Windows nutzt, wer dann der User mit der Raubkopie ist. Dann würden wir nämlich gegen den Verkäufer bei eBay klagen, uns eine Raubkopie als echte Lizenz verkauft zu haben.
Wäre dankbar, wenn mir jemand diesen Sachverhalt (Lizenzkauf via eBay) nochmal erklären würde. Win-Install, Aktivierung, Registry, etc. ist kein Problem, nur der rechtliche Sachverhalt. Vielen Dank
Alibaba

hiddenpeak Alibaba „Gültigkeit bei eBay gekaufter Win XP-Codes ? Wer kennt sich“
Optionen

Programme, die Du kaufst, egal, wie sie authentifiziert werden, sind rechtlich gesehen Nutzungs-Lizenzen.

Nach dem Kauf ist das Programm also nicht Dein Eigentum, sondern Dein Besitz, für dessen Nutzung auf einem Computer Du bezahlst. Lizenzen können selbstverständlich weiterverkauft werden - niemand ist gezwungen, sie, wenn er sie nicht mehr will, unentgeltlich in den Müll zu werfen.

Wenn Dir jemand eine Lizenz verkauft, verpflichtet er sich damit, sie selbst nicht mehr zu benutzen. Ob er sich daran hält, ist sein Problem.

Allerdings mußt Du als Käufer oder Erwerber auf Grund der Umstände "gutgläubig" gewesen sein. Wenn Dir also jemand an einer italienischen Tankstelle ein "echtes Windows" für 2.- verkauft, kann man das NICHT gutgläubig erwerben.

So, wie Du den Fall schilderst hast Du einen Grund zur Annahme, daß die Lizenz Dir tatsächlich gehört (als geldwerte Gegenleistung erhalten) - damit sollten für Dich keine Probleme entstehen können.

Es gibt nur eine Falle: Man KANN kein Eigentum an gestohlener Ware (oder Lizenzen, Rechten etc...) erwerben. Sollte der Vorbesitzer die Lizenz also unrechtmäßig besessen haben, dann bist auch Du nicht rechtmäßiger Eigentümer.

HP
kann man SO nicht sagen rill
Nutzungsrecht aldixx
Sag ich doch!!! RW1