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wieder mal EBAY !! *g*

Bärliner80 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


habe vor ca. 1 Monat meinen PC bei Ebay reingesetzt , aber alles einzeln angeboten . Ich habe ihn nur deswegen verkauft ,weil ich mir ein Laptop holen wollte bzw. habe. Das Teil lief wirklich ohne Probleme bist zur Demontage von mir, und dann sowas : ( Mailauszug )


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Hallo

 

ich habe am 29.7 von Ihnen bei Ebay eine Wd 80gb Festplatte ersteigert.Ich bin esrt jetzt dazu gekommen die Hd in meinen Festplattenrecorder einzubauen .

Die Festplatte macht beim starten laute Klopfgeräusche

und läst sich nicht starten.

Beim Pc gibt es auch die Klopfgeräusche nach einiger Zeit

findet der Pc die Hd und startet dann.

Bei anschließender Fehlerdiagnose Wd-Hdtool wird da Vorgang abgebrochen.

Sie haben die Platte als i.O. verkauft,leider ist Sie defekt.

 

Mfg

XXXXX

 

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wie soll ich mich nun verhalten ,was meint Ihr ?

 

Gruß

Bär
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wieder mal EBAY !! *g* gerfield
WD SmallAl
Mummins Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Es mag schon sein, dass es keine im BGB direkt geregelten Fristen gibt. Diese lassen sich aus diversen allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten. Hier kommt z.B. mangelnde Sorgfaltspflicht in Frage.

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