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wieder mal EBAY !! *g*

Bärliner80 / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


habe vor ca. 1 Monat meinen PC bei Ebay reingesetzt , aber alles einzeln angeboten . Ich habe ihn nur deswegen verkauft ,weil ich mir ein Laptop holen wollte bzw. habe. Das Teil lief wirklich ohne Probleme bist zur Demontage von mir, und dann sowas : ( Mailauszug )


**** 


Hallo

 

ich habe am 29.7 von Ihnen bei Ebay eine Wd 80gb Festplatte ersteigert.Ich bin esrt jetzt dazu gekommen die Hd in meinen Festplattenrecorder einzubauen .

Die Festplatte macht beim starten laute Klopfgeräusche

und läst sich nicht starten.

Beim Pc gibt es auch die Klopfgeräusche nach einiger Zeit

findet der Pc die Hd und startet dann.

Bei anschließender Fehlerdiagnose Wd-Hdtool wird da Vorgang abgebrochen.

Sie haben die Platte als i.O. verkauft,leider ist Sie defekt.

 

Mfg

XXXXX

 

****************************

wie soll ich mich nun verhalten ,was meint Ihr ?

 

Gruß

Bär
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Apocalypsedude Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Mal ganz ehrlich: Lief sie bei dir 100% fehlerfrei - auch ohne Geräusche und ähnliches? Da geht es nämlich schon los...

Die Beschreibungen deines Kunden/Käufers sind ja nicht gerade eindeutig bzw. verständlich.
Frag noch mal nach, bzw. bitte ihn sich präzise auszudrücken(er kennt bestimmt jmd. der Ahnung von sowas hat und genaue Auskünfte geben kann).

Wenn du ihm allerdings nachweisen kannst, das du ihm die HDD einwandfrei verkauft hast und die Post (o.a.) beim Transport keinen Mist gebaut hat, siehts für dich toll aus.

Hast du es als versichertes Paket geschickt? Gib mal den Link zur Auktion.

*ich hoffe mal ich erzähl dies mal nicht alzu viel "hirnlosen" "Mist" wie bei meinen letzten Beiträgen zum Thema Ebay*

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
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gerfield Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Hi,

anscheinend hat die Platte einen heftigen Stoß bekommen. Wenn du diese richtig verpackt hast, kannst du versuchen bei der Post dein Geld wieder zu bekommen (sofern als Paket). Ansonsten wirst wohl das Geld zurückzahlen müssen, wenn du einer negativen Bewertung entgehen willst. Wenn du aber ausdrücklich auf "Keine Garantie" hin gewiesen hast, bleibt 's am Käufer hängen, welcher aber zu 80% neutral oder negativ bewerten wird.

GrußgerfieldIn a world without walls and fenceswho needs Windows and Gates?
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Bärliner80 Nachtrag zu: „wieder mal EBAY !! *g*“
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hi,

also echt jetzt ,der Rechner lief wunderbar . Die anderen Komponenten wie meine 2.Festplatte ,Graka, CPU , etc. wurden auch nicht "reklamiert" , und ER kommt jetzt nach einem Monat und meint die 80ger HDD sei defekt. :(

...die 2 HDD`s waren in NTSF formatiert und partioniert.

ja sicherlich hab ich Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ,bei gebrauchten Artikeln ! zumals bei solchen empfindlichen elektronischen Sachen . Man weiß ja auch nie ,wie der andere damit umgeht .

und eine meiner Verpackung ,kann es auch nicht gelegen haben, die war so gut wie "bombensicher".



Bär

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GarfTermy Bärliner80 „hi, also echt jetzt ,der Rechner lief wunderbar . Die anderen Komponenten wie...“
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"...ja sicherlich hab ich Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ..."

gut. dann hat der käufer keine ansprüche gegen dich. er sollte versuchen per garantie (falls die hd noch garantie hat) sein problem zu lösen.

das würde ich ihm nett mitteilen und gut.

;-)

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Tilo Nachdenklich Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Wie kommt der Kunde darauf, dass sein Festplattenrecoder eine normal formatierte Festplatte akzeptiert? Vielleicht will der Recorder Linux oder sonst was?

Die Verpackungsfrage von Festplatten ist allerdings extrem heikel.

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Mummins Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Ein Käufer ist verpflichtet nach erhalt der Ware die Sachen zu überprüfen und einen Mangel unverzüglich zu melden. Dies hat der Käufer nicht getan, 4 Wochen nach erhalt der Ware bei nem Privatkauf diese als defekt zu melden halte ich für auffällig. Sollte die Platte beim Versand Schaden genommen haben, dann ist das des Käufers Problem, da mit dem Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht. Bei der Post kann man allerdings nun auch nicht mehr reklamieren, da zu lange gewartet wurde. Ich sehe eindeutig die Schuld des Käufers, da man aufgrund der oben genannten Gründe die Ware innerhalb weniger Tage zu überprüfen hat. Rechtlich gesehen brauchst du dir keine Sorgen machen. Ich würde die negativ Bewertung in kauf nehmen, sofern du dir nichts vorzuwerfen hast.

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GarfTermy Mummins „Ein Käufer ist verpflichtet nach erhalt der Ware die Sachen zu überprüfen und...“
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"...Ein Käufer ist verpflichtet nach erhalt der Ware die Sachen zu überprüfen und ..."

eine derartige regel oder pflicht gibt es unter privaten käufern und verkäufern NICHT.

;-)

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Mummins Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Noch was, schlag ihm mal vor das Teil in nem PC zu testen, wer weiß was das fürn Recorder ist.

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_Quax Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Der Käufer soll sich an Western Digital wenden, eine RMA-Nummer beantragen oder was auch immer.
Wenn ich Festplatten verkaufen würde, nur im Low-Level-formatiertem Zustand.

cu _Quax

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SmallAl _Quax „Der Käufer soll sich an Western Digital wenden, eine RMA-Nummer beantragen oder...“
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Ich denke auch, daß er die besten Chancen noch beim Hersteller hat - wenn überhaupt.
Das solltest Du ihm höflich und bestimmt mitteilen, bei Dir hat er jedenfalls nix zu kriegen.

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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hulk 8150 Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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4 Wochen sind zu lang,..sein Verschulden!

h...
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gelöscht_15325 Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Egal wie der Zustand der Teile ist; der Käufer hat nach Erhalt der Ware 2 Wochen Zeit sie zu testen. Wenn er es in der Zeit nicht geschafft hat, ist es meiner Meinung nach sein Problem. Frist überschritten.

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Nickel85 Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Ich würde eher denken, dem Schussel (seine Ausdrucksweise in dem Mail-Auszug lässt nicht gerade auf eine Intelligenz-Bestie schließen) ist das Teil auf'n Fußboden gefallen und er will sich an Dir schadlos halten...

Die Platte wird ja noch nicht soooo alt sein => er kanns ja mal beim Hersteller versuchen...

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Gurus Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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hat von Euch einer ein Link, wegen Einhaltung bei Privat und deren Fristen?

MfG
Gurus

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GarfTermy Gurus „hat von Euch einer ein Link, wegen Einhaltung bei Privat und deren Fristen? MfG...“
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bei privatkauf gibt es keine fristen.

;-)

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Mummins Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Es mag schon sein, dass es keine im BGB direkt geregelten Fristen gibt. Diese lassen sich aus diversen allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten. Hier kommt z.B. mangelnde Sorgfaltspflicht in Frage.

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log_in Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Hi,

also einen Monat später reklamieren ,is doch schon seltsam ! wie auch immer!

einer Bekannten von mir,ist es vor einem Jahr ähnlich so ergangen . Da hat sich jemand über eine angeblich defekte Grafikkarte beschwert , dumm wie man manchmal ist ,hat Sie den Deal rückgängig gemacht und bekommen hat Sie eine ganz andere zurück!

also ,laß es so wie es ist ,auch auf die Gefahr hin,das du eine negative Bewertung erhälst.Wenn du genug posetive hast, wird die schon nicht so sehr ins Gewicht fallen .
Nimmst Du die Platte zurück ,dann hast auch bloß eine defekte nun da liegen.


log

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MoritzHan Bärliner80 „wieder mal EBAY !! *g*“
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Festplattenrekorder und NTFS...
Mit einer unpartitionierten Festsplatte kann man fast alles machen.
Aber wenn das Ding in NTFS partitioniert ist, muss man das z.B. mit PM wieder rückgängig machen.
Mit XP geht das leider nicht oder nicht immer!
Der Typ soll die Festplatte mal in einen z.B. XP-Rechner einbauen und dort testen.

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