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Gewinnpost & Co

starscream / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

nachdem ich grad mal überflogen hab, das hier doch einige sind,
die wohl in Sachen Tarife/Käufe etc Erfahrung haben, frag ich mal bissel naiv ein ganz andres Thema an :)

Hab seit einiger Zeit von "Glücksstern Gewinnservice" mal telefonisch zugesagt (ja, ich bin dumm wie Brot, ich weiß es!)
nunja, wer das mal im Google einigbt, versteht warum ich seit ner Woche nicht mehr verwundert über Gewinnen bin, die nie kommen..
Es gibt mittlerweile richtige schwarze Listen über diese Firma/Firmen,
wie auch immer man solche *** nennnt * http://www.gewinnbriefe.de/ *
Tjo, was soll bzw kann ich evtl auch nachträglich wirklich tun?
Einfach die Einzugsermächtigung (die ja telefonisch und somit nie schriftlich erfolgte) widerrufen?
Rückwirkende Buchungen stornieren?
Hab leider in solchen Bankgeschichten aufgrund meiner ignoranten Einstellung nicht viel Ahnung (lernfähigkeitsmodus=on)
Bin dankbar für jeden klaren Tip.
PS: Das bei sowas den Banken alles egal scheint, will mir nicht in Kopf, Service wäre meiner Meinung, Kunden vor bekannten Betrügern zu warnen und garnicht erst zu überweisen, aber ich glaub das ist Utopie.. :(

Achja, und da ich in Verträgen WIRKLICH schlecht bin..
kann man aus Fitneßverträgen evtl mit nem Attest von Arzt/Orthopäden rauskommen?

Sesselpuppser starscream „gut, daß mit dem Fitneßvertrag versuch ich einfach mal.. Das Problem ist...“
Optionen

Generell gilt in Deutschland formfreiheit von Verträgen, d.h., das Verträge auch mündlich bzw. durch eindeutige erklärung des Willens gültig sind! Ich glaube das nennt man zweisietige Willenserklärung!
Du sagst du möchtest, und der Vertragspartner sagt, du kannst!

Was der Telefonische Abschluss nicht aufgezeichnet wurde bzw. keine Zeugen dabei waren, dürfte es schwer sein, dir nachzuweisen, das du an diesem Gewinnspiel teil genommen hast! Anders sieht es aus, wenn du Unterlagen erhalten hast und hast dann nicht innerhalb von zwei Wochen wiedersprochen bzw. gekündigt! Weill wenn du etwas schriftlich hast, was du nicht willst, kannst du ja eben schriftlich kündigen!