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Gewinnpost & Co

starscream / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

nachdem ich grad mal überflogen hab, das hier doch einige sind,
die wohl in Sachen Tarife/Käufe etc Erfahrung haben, frag ich mal bissel naiv ein ganz andres Thema an :)

Hab seit einiger Zeit von "Glücksstern Gewinnservice" mal telefonisch zugesagt (ja, ich bin dumm wie Brot, ich weiß es!)
nunja, wer das mal im Google einigbt, versteht warum ich seit ner Woche nicht mehr verwundert über Gewinnen bin, die nie kommen..
Es gibt mittlerweile richtige schwarze Listen über diese Firma/Firmen,
wie auch immer man solche *** nennnt * http://www.gewinnbriefe.de/ *
Tjo, was soll bzw kann ich evtl auch nachträglich wirklich tun?
Einfach die Einzugsermächtigung (die ja telefonisch und somit nie schriftlich erfolgte) widerrufen?
Rückwirkende Buchungen stornieren?
Hab leider in solchen Bankgeschichten aufgrund meiner ignoranten Einstellung nicht viel Ahnung (lernfähigkeitsmodus=on)
Bin dankbar für jeden klaren Tip.
PS: Das bei sowas den Banken alles egal scheint, will mir nicht in Kopf, Service wäre meiner Meinung, Kunden vor bekannten Betrügern zu warnen und garnicht erst zu überweisen, aber ich glaub das ist Utopie.. :(

Achja, und da ich in Verträgen WIRKLICH schlecht bin..
kann man aus Fitneßverträgen evtl mit nem Attest von Arzt/Orthopäden rauskommen?

Kolti starscream „Gewinnpost & Co“
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Bankeinzüge kannst Du innerhalb von 6 Wochen stornieren.

PegaPX starscream „Gewinnpost & Co“
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Diese Verträge bei Fitness-Dingern kannst Du bedenkenlos kündigen. Etwaige Klauseln in den AGB von wegen geht im 1. Jahr nicht sind unwirksam. Aber wenn Du Deinem Arzt das verklickerst stellt der Dir auch ein mehr oder weniger formloses Geschreibsel aus das Du diesen Sport aus Grund a - z nicht betreiben darfst. Kontrolliert eh kein Aas, wäre zu aufwändig. (Ist der einfachere Weg, dann kommen die erst gar nicht auf dumme Gedanken.)

Grossadministrator starscream „Gewinnpost & Co“
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@pegaPX: Wie kommst du darauf? Du unterscheibst einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit und meinst, du könntest den einfach kündigen, weil du keinen Bock mehr hast? So einfach ist das nicht, genau wie mit dem Attest. Das Fitness-Studio kann doch nichts dafür; genauso wenn du dir ein Auto kaufst und dann vom Vertrag zurücktreten willst, weil du keinen Führerschein mehr hast. Geht auch nicht.
Außerdem ist bei den Verträgen im Studio in aller Regel bei einem Jahresabschluss die Gebühr niedriger, du hast also einen Vorteil davon.
Im Einzelfall kann es natürlich sein, das du einen rechtlich anfechtbaren Vertrag abgeschlossen hast, aber das kann man von hier aus nicht sagen.

Fetzen Grossadministrator „@pegaPX: Wie kommst du darauf? Du unterscheibst einen rechtsgültigen Vertrag...“
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Da muss ich dich ein wenig korrigieren, denn es gibt in den Verträgen der Fitness Studios Klauseln, die einem die Möglichkeit einräumen aus gesundheitlichen Gründen den Vertrag früher zu kündigen wie auch bei Wohnortwechsel. Hintergrund dürfte vor allen Dingen sein, dass man sich nicht in den Medien wieder finden möchte, z.B. nach Unglücksfällen, oder schweren Krankheiten, ausserdem dürfte das am Ende einige Anwaltskosten sparen.
Der Verlust eines Führerscheins dürfte in der Praxis auch einen etwas geringeren Stellenwert haben, als der Verlust der Gesundheit. Ebenso könnten beim Autokauf in den meisten Fällen geringfügig höhere Summen eine Rolle spielen, als bei ein paar Monatsbeiträgen eines Fitnessstudios. In der Regel dürfte so aus sehen, wie im übrigen Leben auch, dem Einen gelingt es, dem Anderen nicht.

Grossadministrator Fetzen „Da muss ich dich ein wenig korrigieren, denn es gibt in den Verträgen der...“
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Wenn ein solcher Passus im Vertrag steht - okay. Wenn nicht - Pech gehabt. Wobei von einem solchen Passus hier nicht die Rede war, hier wurde gesagt, da du diese Verträge sowieso und immer kündigen kannst:
"Diese Verträge bei Fitness-Dingern kannst Du bedenkenlos kündigen. Etwaige Klauseln in den AGB von wegen geht im 1. Jahr nicht sind unwirksam"

starscream Nachtrag zu: „Gewinnpost & Co“
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gut, daß mit dem Fitneßvertrag versuch ich einfach mal..
Das Problem ist nicht, daß ich ein Jahr unterschrieben hab, das hab ich auch nahezu umsonst bezahlt, da ich vorschnell gehandelt habe.
Nur (man ist nur ein mensch) hab ich mich am Ende um 12 Tage verhauen und soll nun wieder ein Jahr zahlen?
Also bissel weniger Geldgeil und sinnvoll denkend könnten manche Menschen schon sein..
Ich hab persönlich was gegen jede Form von "da steht dies und das", ist imHo korinthenkackerei und hat mit persönlich nix zu tun..

Aber was andres, außer die 6 Wochen Stornierung im Gewinnspiel Fall jemand Vorschläge?
Da es sich ja um eine offensichtlich dubiose Firma handelt,
reicht es aus, die Einzugs"ermächtigung" einfach zu sperren?
Ich meine, umgekehrter Fall, hier gibt´s ja nicht mal ein von mir unterschriebenes Papier,
mit dem die rumeiern könnten..
Thx für die Antworten bisher!

Sesselpuppser starscream „gut, daß mit dem Fitneßvertrag versuch ich einfach mal.. Das Problem ist...“
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Generell gilt in Deutschland formfreiheit von Verträgen, d.h., das Verträge auch mündlich bzw. durch eindeutige erklärung des Willens gültig sind! Ich glaube das nennt man zweisietige Willenserklärung!
Du sagst du möchtest, und der Vertragspartner sagt, du kannst!

Was der Telefonische Abschluss nicht aufgezeichnet wurde bzw. keine Zeugen dabei waren, dürfte es schwer sein, dir nachzuweisen, das du an diesem Gewinnspiel teil genommen hast! Anders sieht es aus, wenn du Unterlagen erhalten hast und hast dann nicht innerhalb von zwei Wochen wiedersprochen bzw. gekündigt! Weill wenn du etwas schriftlich hast, was du nicht willst, kannst du ja eben schriftlich kündigen!

starscream Sesselpuppser „Generell gilt in Deutschland formfreiheit von Verträgen, d.h., das Verträge...“
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Zitat: Weill wenn du etwas schriftlich hast, was du nicht willst, kannst du ja eben schriftlich kündigen!

Also das kann ich mir nicht vorstellen,
nach der Logik könnte mir jeder ein "verbindliches" Angebot schicken daß ich dann kündigen muß..
Aber mal sehen, werd die Tage mal zur Bank gehen und schauen was geht.
By the way kann ich denen mal sagen, daß ich es nicht unter service verstehe, bekannten Betrügern Geld zu überweisen,
mal sehen ob eine Bank sowas wie "Image" überhaupt kkennt, aber das bezweifle ich mal stark...

Sesselpuppser starscream „Zitat: Weill wenn du etwas schriftlich hast, was du nicht willst, kannst du ja...“
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Von Angebot habe ich nicht geredet!

Mir ging es darum, das du zb. von einer Telekommunikationsfirma nennen wir sie mal A. in einem Laden angesprochen wirst, erhälst dann zwei Wochen später trotz verneinung einen Breif von denen, wo du als Kunde aufgeführt wirst! Wenn du jetzt nicht wiedersprichst, dann wird der Vertrag gültig, weil du ja nach erhalt des Briefes hättest kündigen können!

Und ich kann dir aus eigener leidvoller Erfahrung sagen, das den Banken egal ist, was du mit deinem Geld machst! Wieso sollten sie sich auch darum kümmern an wen du Geld überweist! DU machst es ja freiwillig! Und die Banken haben bestimmt keine schwarzen Listen mit Betrügern! Warum auch?
Übrigens, du musst für jede Abbuchung der selben Firma wieder hingehen, wenn du der Einzugsermächtigung nicht widersprichst!

Und letzenendes sind auch Banken und Sparkassen nur Firmen, die auf eines scharf sind.... Auf dein Geld!!!

starscream Nachtrag zu: „Gewinnpost & Co“
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Traurig aber wahr..
Kann vor Montag eh nix machen,
werd in beiden Fällen die Ergebnisse posten, wenn ihr wollt.
danke allen nochmal!

Wicky79 starscream „Gewinnpost & Co“
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Hi, hatte mal nen Problem mit ner Tippgemeinschaft. Die hatten irgendwo her meine Bankverbindung und fleissig Geld abgebucht. Die Sparkasse meinte ich müsste jedes mal die Buchung stornieren, da sie keinen Einfluß auf meine Buchungsgeschäfte hätte. Eine Widerrufung der Einzugsermächtigung( die es nie gab) würde nix bringen. Damals gab es auch schriftliche Unterlagen, die mir gestatteten innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Da ich dieses Unternehmen nicht kannte habe ich alles ignoriert. Gab ne Menge Schriftverkehr um da wieder zu entkommen. Aber eigentlich haben diese Leute keine reele Chance ihre Ansprüche rechtskräftig zu untermauern.