Lest Euch mal folgendes Urteil durch; bei dem ein Kläger eine Spammail aus seiner Sicht bekam.
http://www.ra-kotz.de/werbemails1.htm
Tststs.
(Ich bin für den Kläger!).
Grinsegruss.
Tschau.
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Hi Volker,
für mich klingt das so, als wenn der Gesetzgeber das Medium eMail damals schlicht und einfach noch nicht auf der Rechnung hatte, geschweige denn im UWG berücksichtigt. Heute würde ein Gerichtsurteil vermutlich weniger verständnisvoll mit Spam umgehen.
Hinzu kommt, dass ein Telefon zumeist im Wohn- oder Arbeitszimmer des "Betroffenen" steht und sich dort durch lästiges Klingeln bemerkbar macht - beim Fax kommt noch der Materialverbrauch (Papier, Toner) hinzu. Eine eMail-Adresse hingegen ist nur ein virtuelles, physisch nicht greifbares Postfach auf einem Server irgendwo auf der Welt darstellt.
Um es gleich zu sagen: Für mich ist das keineswegs ein Riesenunterschied, für mich ist auch mein eMail-"Post"fach ein Stück Privatsphäre. Aber wie gesagt: 1999... heute ist man (hoffentlich) ein Stück weiter im Denken.
CU
Olaf
