Hallo rill,
klar können wir uns ausrechnen, was diese Nähe der Firma zu "uns Günter" (bin alter 64er User und kenne ihn mehr oder weniger persönlich *grrr*) bedeutet. Der Richtigkeit halber sei aber angemerkt, das die seiten offiziell nicht von Ihm betrieben werden. Sein Companion ist da irgendwie involviert. Aber der hat auch schon was mit ner dialerfirma gehabt, deren dialer wegen illegalität abgeschaltet wurden. Du siehst, auch Rechtsanwälte sind nur durchschnittsmenschen mit Fehlern!
Grafenreuth kocht auch nur mit Wasser, was man an folgendem Zitat aus seiner Website sieht:
Hilfe die Kabel fehlen!
Amtsgerichte sind mit Urheber-Strafsachen manchmal überfordert. In einem derartigen Verfahren war ein Angeklagter nicht geständig. Die Hardware war bei dem Angeklagten vorher nicht sichergestellt worden und weder Richter noch Staatsanwalt waren in der Lage, die sichergestellten Disketten inhaltlich zu überprüfen.
Ein Freispruch war die logische Konsequenz in diesem Verfahren. Kurz vor Ablauf der Berufungsfrist erhielt ich Kenntnis von dieser Entscheidung und legte noch fristgerecht Berufung für ein von mir vertretenes Softwarehaus ein.
Um eine ähnliche Panne in der Berufungsverhandlung zu vermeiden, war es klar, daß man dieses Verfahren nicht einem örtlich beauftragten Rechtsanwalt überlassen konnte. Unklar war im konkreten Fall, ob die sichergestellten Datenträger für einen bekannten Home- oder einen Personal Computer bestimmt waren.
Um sicherzugehen, verpackte ich einen PC nebst Monitor, meinen 64er mit dessen Monitor, einem Laufwerk und einer Datasette, sowie einer Vielzahl, das konkrete Verfahren betreffende Original-Computerspiele in meinen Wagen.
Als ich mit einer Sackkarre hoch aufgepackt im Gerichtssaal erschien, war der Angeklagte geständig - und mir fiel ein Stein vom Herzen, denn ich hatte zu allen Geräten die Verbindungskabel vergessen, so daß eine Überprüfung der sichergestellten Datenträger wiederum nicht möglich gewesen wäre.
Passendes Bild dazu: