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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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ABER: Wenn du mich fragst, kommt der Vertrag zustande, wenn das Gebot abgegeben wird, und nicht wenn Käufer und Verkäufer sich "persönlich" treffen. Bei den meisten Ebay-Auktionen ist das nämlich nicht der Fall.

Das ist richtig, der Kaufvertrag kommt tatsächlich schon vorher zustande.
Mein Hinweis auf vor ort, war ja auch deshalb, weil wenn der Typ unternehmerisch tätig ist, würde ja eben dadurch das Fernabsatzgesetz mit dem Widerrufsrecht greifen. Und der "unseriöse" Händler würde natürlich versuchen dieses Widrrufsrecht dadurch auszuhebeln das er sagt, nee der Vertrag so wie er JETZT geschlossen ist wurde erst hier vor Ort abgeschlossen.


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Weiß ich. Apocalypsedude
Weiß ich. charlie62
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