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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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Apocalypsedude dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
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Egal was der Verkäufer dir erzählt, nach geltendem deutschen Recht muss er die Ware auf Wunsch des Käufers innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum wieder zurücknehmen und dir den Kaufpreis zurückerstatten.(Punkt)Dieser Satz mit Ausschluß der Gewährleistung ist sozusagen irreführend und hat nichts zu sagen. Nichtsdestotrotz verwende ich ihn z.B. auch bei meinen Auktionen - n´ paar doofe finden sich schon 3;-)

Schreibt dem Kerl ne Mail, und droht ihm mal´n bissel mit Rechtsanwalt und bezieht euch auf das jeweilige Gesetz (ich habs nich wortwörtlich im Kopf).

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