Wegen betrügerischen Handels mit Microsoft-Software ist ein 38-Jähriger vom Bochumer Landgericht zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte preisgünstige Schulversionen neu verpackt und als teure Vollversionen weiterverkauft. Dem größten Software-Hersteller der Welt entstand dadurch ein Schaden von rund 4 Millionen Euro. Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Mit dem Erlös seiner kriminellen Geschäfte finanzierte er seinen aufwändigen Lebensstil. Ein Sprecher von Microsoft Deutschland begrüßte das Urteil. Es sei ein Beleg dafür, dass Software-Piraterie als schwerwiegendes Verbrechen zunehmend ernst genommen wird. Nach seinen Angaben handelt es sich um eine der bislang höchsten Haftstrafen, die in Deutschland in Zusammenhang mit Softwarefälschungsdelikten verhängt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig. (ddp) |
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Tja, mein Mitleid mit diesem Menschen hält sich auch in engen Grenzen *g*. Interessanter Gedanke übrigens, dass hauptsächlich der Endverbraucher der Geschädigte ist. Der zahlt den vollen Preis für ein in Wahrheit viel billigeres Produkt. Konsequenz: Obwohl er voll bezahlt hat, arbeitet er in Wahrheit mit einer Raubkopie, z.B. dann wenn er die Bedingungen für eine Schulverson nicht erfüllt oder wenn er die Software zu kommerziellen Zwecken einsetzen will.
Übrigens frage ich mich, wie er das mit der Verpackung hinbekommen hat. Normalerweise müsste er mindestens genau so viele Vollprodukte wie Schulversionen angeschaftt haben, um an die Kartons heran zu kommen. Dann wäre es aber kein Geschäft gewesen... so langsam bekommen diese Karton-Auktionen bei ebay einen ganz anderen Sinn :-)
@King-Heinz, du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Im Mannesmann-Prozess hat es einen sog. "Freispruch 2. Klasse" gegeben, d.h. wg. Mangels an Beweisen. Hier aber hat es Beweise gegeben, bzw. der Täter war sogar geständig. Mal ganz abgesehen davon, dass man das eine Unrecht nicht gegen das andere aufrechnen soll.
CU
Olaf