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Faventia und die AGB (bei DSL)

fnmueller1 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


habe zwar schon im DSL Forum was aehnliches, aber ich denke hier kann man besser abklaeren was Sache ist und potentielle Kunden finden den Thread hier auch eher:


Ich ueberlege ob ich zu Faventia wechseln soll. Bauchdruecken bereiten mir aber die AGB:
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4.3 Der Kunde darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Faventia unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
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Auch wenn ich kein p2p mache, so habe ich doch WLAN (im Nachbar verbund) und auch Freunde die mein DSL mal Nutzen. Sogesehen kann ich nicht p2p Nutzung ausschliessen.

Es ist schon OK wenn sich ein Provider vor powerusern schuetzten will. Mein Problem hierbei ist aber rechtlicher Natur, denn Faventia muesste ja wohl die Datenpackete auswerten um wirklich nachzuweisen was man da tut. Wuerde man dabei aber nicht das Fernemeldegeheimnis brechen? Oder gibt man vielleicht sein stillschweigendes Einverstaendnis zum Schnueffeln wenn man mit denen den Vertrag abschliesst?
Was meint ihr?


Gruss
fnmueller1

fnmueller1 Nachtrag zu: „Faventia und die AGB (bei DSL)“
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mit einem log das ich dann und dann die und die verbindung nach da und da hatte ist fuer mich aber noch nicht gerichtsverwertbar bewiesen _was_ ich konkret gemacht habe.
Oder?