Ich habe gerade von meinen Nachbarn seine Wohnung gekauft, nicht rechtskräftig, nur per mündliche Zusage.
Es handelt sich um eine 1-Zimmer Wohnung; ich habe Wand an Wand eine zu 2-Zimmer umgebaute 3-Zimmer Wohnung, und beide Wohnungen passen perfekt zusammen.
Nun habe ich im Internet nach günstigen Hypothekenkonditionen (15 Jahre fest) gesucht. Ich will über 100% finanzieren, aber mit beiden Wohnungen zusammen, die ich als Sicherheit bieten kann, sind das incl. der Restschuld auf meine unter 45%, somit absolut kein Problem. Ich will 38.000,- Euro haben und genau das ist das Problem!
Würde ich 2 Wohnungen kaufen oder eine größere, null Problemo, aber 38.000,-€ sind nun mal für die meisten Banken uninteressant wenig! Ich schätze mal 90% der Banken finanzieren nicht unter 50.000,-€!
Was soll das?
Muss ich noch was dazu kaufen, obwohl ich es nicht will?
Oder haben die Banken es nicht nötig, Geschäfte zu machen?
Oder zahlen alle Leute eine 1-Zimmer Wohnung mit ihrem Dispo-Kredit?
Wenn diese Ä..., ... "netten Leute" nicht einmal dies nötig haben, scheinen sie wirklich übersättigt zu sein!
So, ich musste meinem Ärger einfach mal Luft machen. Ich werde das Geld zwar sicherlich bekommen, aber mit 20 Vergleichsangeboten wäre es sicherlich günstiger zu bekommen als wie wenn die wissen, das sie die Einzigen sind, die das bereit sind, zu finanzieren.
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Natürlich íst eine Immobilie eine erstklassige Sicherheit. Seriöse Banken beleihen ja nicht bis zum Verkehrswert, sondern ermitteln einen realistischen Beleihungswert.
Die Beleihungsgrenze liegt in der Regel bei maximal 75-80% des durch entsprechende Sicherheitsabschläge ermittelten Beleihungswertes. Bis ca. 60% des Beleihungswertes gibt es Konditionen für ein erstrangiges Darlehen, darüber sind i.d.R. Zinszuschläge zu zahlen.
Für eine Kreditentscheidung ist die Werthaltigkeit der Immobilie und die Bonität des Kreditnehmers gleich wichtig. Die Immobilie dient der Besicherung des Darlehens, die Bönität gewährleistet die Zahlung der Raten für Zins und Tilgung. Auch die Bonität kann sich während einer Tilgungsdauer von mehr als 20 Jahren verschlechtern, z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit ...
Bei finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers, kommt es nur in den wenigsten Fällen zu einer Zwangsversteigerung, bei der unter Umständen nicht der ermittelte Beleihungswert erzielt werden kann.
Oft können die betroffenen Immobilien vorher über den Immobilienmarkt verkauft werden. Die seltenen Fälle, in denen der Erlös nicht zur Rückführung des Darlehens ausreicht, werden von den Banken bei der Zinsgestaltung mit eingepreist.
