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Gutschein akzeptieren oder auf Erstattung des Kaufpreises besteh

Anke G. / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe bei einem Versandhaus ein Vorzelt für meinen Wohnwagen gekauft (€ 660,00). Dieses wird jeweils für 6 Monate in der Sommerzeit aufgebaut. Gleich im ersten Jahr stellte dieses Zelt sich als "Tropfsteinhöhle" heraus. Vereinbarungsgemäß schickte ich das Zelt im Herbst zwecks Reparatur ein und erhielt es als "repariert" wieder. In diesem Jahr stellte ich jedoch fest, dass es nicht nur durchregnet, sondern auch noch Reißverschlüsse und Fenster nicht mehr ordnungsgemäß schließen. Nach ca. 20 Monaten erklärte sich das Versandhaus damit einverstanden, das Zelt zurückzunehmen und mir anteilig den Kaufpreis zu erstatten. Eine weitere Reparatur war nicht möglich, da der Hersteller nicht mehr existiert. Muß ich einen Gutschein akzeptieren oder kann ich auf Auszahlung des Betrages bestehen?