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Gutschein akzeptieren oder auf Erstattung des Kaufpreises besteh

Anke G. / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe bei einem Versandhaus ein Vorzelt für meinen Wohnwagen gekauft (€ 660,00). Dieses wird jeweils für 6 Monate in der Sommerzeit aufgebaut. Gleich im ersten Jahr stellte dieses Zelt sich als "Tropfsteinhöhle" heraus. Vereinbarungsgemäß schickte ich das Zelt im Herbst zwecks Reparatur ein und erhielt es als "repariert" wieder. In diesem Jahr stellte ich jedoch fest, dass es nicht nur durchregnet, sondern auch noch Reißverschlüsse und Fenster nicht mehr ordnungsgemäß schließen. Nach ca. 20 Monaten erklärte sich das Versandhaus damit einverstanden, das Zelt zurückzunehmen und mir anteilig den Kaufpreis zu erstatten. Eine weitere Reparatur war nicht möglich, da der Hersteller nicht mehr existiert. Muß ich einen Gutschein akzeptieren oder kann ich auf Auszahlung des Betrages bestehen?

Kolti Anke G. „Gutschein akzeptieren oder auf Erstattung des Kaufpreises besteh“
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Geld ausbezahlen lassen.

Aragorn75 Anke G. „Gutschein akzeptieren oder auf Erstattung des Kaufpreises besteh“
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Auszahlen lassen... denn nur Bares ist wahres...

Cybercrown Anke G. „Gutschein akzeptieren oder auf Erstattung des Kaufpreises besteh“
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Laut Verbraucherschutz steht Dir die Auszahlung von Bargeld zu.
Gutscheinzwang ist nur eine Erfindung der Verkäufer um durch den nicht verkauften Artikel ein Minus zu erwirtschaften.
Bestehe auf Dein Recht auf Bares!!!
Sollten Sie Dir dies verweigern so bitte die Leute Dir eine Vertragsgemäße Klausel vorzulegen bzw. eine gesetzliche Bestimmung wo dies niedergescvhrieben steht.

MfG
Cybercrown