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An die Studenten (Frage wg. Kleingewerbetreibenden)

Der_Milchmann / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hai,

ich habe mich mal im Netz erkundigt, jedoch nichts wirklich eindeutiges gefunden.
Folgendes schwebt mir vor, wenn ich nach der Lehre ins Studentenleben eintrete:
Ein kleines Gewerbe gründen.

Bevor ich aber die Mühle unseres Gewerbeaufsichtsamtes lostrete vielleicht mal an die Praktiker:


  • Werde in keinem Fall über 25 000 EU im Jahr verdienen (schön wärs ;) )
  • Mir schwebt vor, mein KFZ über das Gewerbe laufen zu lassen, geht das auch beim Kleingewerbetreibenden ?
  • Das für mich wichtigste: ist es richtig, dass der Firmenname bzw. das Logo bei Kleingewerbetreibenden Vor- und Zuname enthalten muss? Das wäre mir nicht so recht. Da mein Name sich sicher nicht gut werblich verkaufen lässt, da vieeeeel zu lang :-)
-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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pgs-joschi Der_Milchmann „An die Studenten (Frage wg. Kleingewerbetreibenden)“
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hi,

bin zwar kein student aber Gewerbeteibender,
also ob du Kleingewerbeteibender (man spricht auch von nicht Vorsteuerabzugsbereichigt) bist oder nicht hängt nicht vom verdienst sondern von Umsatz ab (hier war die grenze früher bei ca. 35000 DM/jahr, könnten heut evtl. die 25000€ die du ansprichst) ausserdem must das voher bei Finanzamt anmelden. Kann dir nur raten das alles mal mit deinem Steuerberater (solltest du noch keine haben leg dir einen zu, kosten zwar am anfang geld aber spart dir später ne menge ärger und geld )durchzusprechen bevor du etwas anmeldest.

Nun zum Auto kannst du zwar machen, bringt dir nicht wirklich was da du nicht zum vorsteuerabzug berechtig bist. Einziger vorteil ist die evetl. niedrigere Einstufung bei der Einkommenssteuer. Allerdings vorsicht da Auto ein hoher Kostenfaktor ist kannst du dich damit Buchhalterisch in die Verlustzone brigen, das ist zwar weiters nicht schlimm aber wenn du doch mal noch expandieren willst, und ein Bankkredit willst, sieht es schlecht aus wenn deine Firma die letzten jahre verlust gemacht hat (wir sprechen hier von verlusten im Steuerlichen sinne nicht reele. Genaueres weiß ein Steuerberater.


Das änderdt sich so oft da bin ich nicht auf dem aktuellen stand, aber meines wissen kannst du dich zb. PC-Klink Inh. (dein name) nennen und mit PC-Klink kannst du dann auch Werbung machen muss nur immer irgendwo kleingedruck stehen Inh. (dein name). Dein Logo Kannst du frei gestalten. Auch hier empfehle ich dir einen Steuerberater.

mfg
pgs-joschi

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