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An die Studenten (Frage wg. Kleingewerbetreibenden)

Der_Milchmann / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hai,

ich habe mich mal im Netz erkundigt, jedoch nichts wirklich eindeutiges gefunden.
Folgendes schwebt mir vor, wenn ich nach der Lehre ins Studentenleben eintrete:
Ein kleines Gewerbe gründen.

Bevor ich aber die Mühle unseres Gewerbeaufsichtsamtes lostrete vielleicht mal an die Praktiker:


  • Werde in keinem Fall über 25 000 EU im Jahr verdienen (schön wärs ;) )
  • Mir schwebt vor, mein KFZ über das Gewerbe laufen zu lassen, geht das auch beim Kleingewerbetreibenden ?
  • Das für mich wichtigste: ist es richtig, dass der Firmenname bzw. das Logo bei Kleingewerbetreibenden Vor- und Zuname enthalten muss? Das wäre mir nicht so recht. Da mein Name sich sicher nicht gut werblich verkaufen lässt, da vieeeeel zu lang :-)
-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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