Ich habe etwas von einem Händler gekauft. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?
Beim sogenannten "Verbrauchsgüterkauf" hat der Verkäufer (also der Händler) eine erweiterte Sachmängelhaftung im Vergleich zum privaten Verkauf: die Verjährungsfrist Deines Anspruchs auf Mängelfreiheit von 24 Monaten (§ 438 I Nr. 3 BGB) kann von ihm nicht (bei Neuwaren) bzw. nur um ein Jahr (bei Gebrauchtwaren) gekürzt werden.
Auch hier muß der Verkäufer in jedem Fall für arglistig verschwiegene Mängel zwei Jahren haften (§ 444 BGB).
Ich habe etwas gekauft und es ist nach X Monaten kaputt gegangen. Habe ich Garantie?
Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung") verdeutlicht werden:
Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
(Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.
Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung (siehe 4.1.3.1 ff.) bleibt davon unberührt.
D. h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!