Nö. Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung. Da mußt du dem Händler aber nachweisen, dass der Mangel bereits ab Kaufdatum vorhanden war. Wäre der Fehler bereits innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, hätte sich die Sachlage umgekehrt; der Verkäufer müßte dann beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Auslieferung fehlerfrei war, aber in deinem Fall hast du leider den Kürzeren gezogen! Um's nochmal zu verdeutlichen. Du sagst "Garantie" und meinst aber "Gewährleistung", welche seit dem 1.1.02 zwei Jahre beträgt (was dir aber nicht wirklich viel bringt, wenn du nichts beweisen kannst)!
Die Garantie eines Herstellers, ist dagegen eine freiwillige Zusage, gewisse Teile, oder auch das gesamte Produkt innerhalb eines frei definierbaren Zeitraumes kostenfrei oder vergünstigt auszutauschen. Nicht umsonst bieten alle großen Hersteller, auch Sony (!) für teuer Geld eine Garantie-Verlängerung auf 2 oder 3 Jahre an. Hättest du solche eine Garantieverlängerung abgeschlossen, wärst du fein raus gewesen...
Bringt dir aber jetzt leider nicht mehr viel, du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und in Zukunft evtl. einen Bogen um Sony machen (die eh einen äusserst schlechten Service - eben auch wegen solcher Gründe - haben).