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0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom

Thovan / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

vielleicht wurde dieses oder ein ähnliches Thema beim angegebenen Telefonanbieter schonmal besprochen, aber ich hätte gerne Meinungen und Ratschläge für meinen konkreten Fall:

Ich wohne in einer WG und wie es da nunmal so ist, wenn man die Telefonrechnung hat dauert es immer ein bisschen bis jedes WG-Mitglied seinen Anteil bezahlt und man die Rechnung bei der Telekom begleichen kann.

Da kommt es dann (wie in meinem Falle auch) schonmal zu einem Mahnschreiben der Telekom. Das wurde dann natürlich beglichen, aber es blieben damit ja dann noch die Beträge anderer Telefonanbieter offen.
Diese sind ja selbst zuständig dafür Mahnungen für Ihre Posten zu schreiben und dann wurden die auch nach und nach von mir beglichen.

So bekam ich auch am auch am 27.11.2003 von 0105X Telecom GmbH eine Mahnung über 18,09 Euro, mit dem Hinweis ich solle diese bis zum 08.12.2003 begleichen.
Dieser Forderung kam ich nach, so dass die Überweisung laut Kontoauszug am 01.12.2003 fristgerecht ausgeführt war.
Als ich am 09. Januar diesen Jahres eine neuerliche Mahnung über diesen Betrag bekam, war ich dann doch etwas verwundert und versuchte deshalb die Sache telefonisch zu klären.

Nun, falls jemand schonmal versucht haben sollte die 0105X GmbH telefonisch zu erreichen, dann wird der bestätigen können, dass das so gut wie unmöglich ist. In meinem Falle war es unmöglich, da ich immer nur bei einem Telefoncomputer landete.
Also schickte ich am 12.01. ein Fax (den Versandbericht habe ich vorsorglich abgeheftet), indem ich darauf hinwies, dass die Mahnung von mir bereits beglichen wurde und es sich wohl um einen Buchungsfehler handeln müsse. Ausserdem forderte ich 0105X auf, Ihrerseits Stellung zu beziehen.
(Laut Mahnschreiben, wäre dieses gegenstandslos sofern sich Zahlung und Schreiben zeitlich überdecken - war ja bei mir der Fall, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen.)

Antwort erhielt ich von 0105X nie!
Dafür aber am 31. März ein Schreiben von ksp.Rechtsanwälte, die die 0105X Telecom vertreten. Die Forderung belife sich nunmehr (inklusive Anwaltskosten) auf 47,17 Euro.

Das wollte natürlich weder ich noch unsere WG zahlen, weswegen ich am 06. April erst per Fax und dann am 08. April ergänzend per Einschreiben auf diese Forderung antwortete.

Merine Antwort umfasste eine Stellungnahme, in der ich angab, dass ich nicht bereit wäre, die zusätzlichen Kosten nicht zu tragen, da ich den ursprünglich von 0105X geforderten Betrag fristgerecht bezahlt hätte und mir auch anderweitig keiner Schuld bewusst sei, da ich ja sogar versucht hatte die Sache aus der Welt zu schaffen, dies aber an der "Kontaktunfreudigkeit" von 0105X scheiterte.
Ausserdem schickte ich Kopien meines Faxes an 0105X sowie Zahlungsbeleg und Versandbericht mit, bat darum die Forderung erneut zu prüfen.

Mein zusätzliches Einschreiben kam einerseits dadurch zustande dass ich einerseits einen Beleg darüber haben wollte, dass mein Schreiben eingegangen ist (zusätzlich zum zweiten Versandbericht) andererseits hatte ich nach dem Fax noch ein Telefongespräch mit ksp. in dem man mir mitteilte, dass meine Überweisung älteren noch offenen Rechnungen zugeordnet worden war und das die ursprüngliche Forderung weiterhin offengestanden hätte, da die entsprechenden Rechnungen nicht beglichen wurden.
Daraufhin bat ich in meinem Brief auch darum mir sämtliche noch offenstehenden Rechnungen aufzulisten, damit ich diese begleichen könnte und sicherte auch eine umgehende Begleichung zu.

Etwa zwei Wochen später erkundigte ich mich telefonisch nach dem status quo der Bearbeitung und mir wurde zugesichert in den nächsten Tagen eine Stellungnahme zu bekommen.
Seitdem ging mir eine weitere Mahnung zu worauf ich mich abermals telefonisch erkundigte.
Am telefon sagte man mir, dass es bei dieser zweiten Mahnung um einen Fehler seitens ksp. handeln würde und dass diese gegenstandslos sei, ich solle doch die Stellungnahme abwarten, diese würde mir in den nächsten Tagen von der Post zugestellt werden.
Da ich abermals etwa 2 Wochen später nichts erhalten hatte erkundigte ich mich ein weiteres Mal, wo die versprochene Stellungnahme bliebe und wurde wieder genauso vertröstet.
Heute endlich erhilet ich die Stellungnahme.
Die Forderung beläuft sich mittlerweile auf 47,35 Euro und die eingeforderten Beträge sind immer noch 18,09 Euro.
Zahlbar bis 15.06.2004.

Einen Fehler oder Vwerwechslungen bei meiner Überweisung und dem Fax an 0105X Telekom kann ich ausschliessen, da ich sowohl meinen Überweisungsträger als auch die Faxnummer habe von einem unbeteiligten Dritten auf Korrektheit prüfen lassen.

Ich frage mich nur:
Warum hat 0105X nicht alle offenstehenden Rechnungen angemahnt!?

Und ich finde auch ungewöhnlich, dass rein "zufällig" beide Posten genau dieselbe Höhe von 18,09 Euro haben!

Ich möchte gerne wissen:
Muss ich wirklich die Anwaltskosten tragen?
Ich habe mich doch korrekt verhalten, alles wie gefordert bezahlt und auch versucht die Angelegenheit ohne Anwälte zu klären.

Was könnt Ihr mir diesbezüglich raten?

homhom Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Also meine Rechtsauffassung dazu!

Sofern du hier nicht einiges flunkerst dann gilt, die 0105x hat die 18,09 angemahnt und daraufhin ein Verfahren angestrebt wobei die Anwaltskosten in den 47,35 inbegriffen sind. Darauf würde ich in Wiederspruch gehen da du ja fristgerecht gezahlt hast.
Sofern du dir ganz sicher bist, von der 0105x nicht doch zu früheren noch offenen Rechnung angemahnt wurden zu sein, dann ist es deren Problem wenn die das verbummelt haben.

Gruß Holger