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0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom

Thovan / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

vielleicht wurde dieses oder ein ähnliches Thema beim angegebenen Telefonanbieter schonmal besprochen, aber ich hätte gerne Meinungen und Ratschläge für meinen konkreten Fall:

Ich wohne in einer WG und wie es da nunmal so ist, wenn man die Telefonrechnung hat dauert es immer ein bisschen bis jedes WG-Mitglied seinen Anteil bezahlt und man die Rechnung bei der Telekom begleichen kann.

Da kommt es dann (wie in meinem Falle auch) schonmal zu einem Mahnschreiben der Telekom. Das wurde dann natürlich beglichen, aber es blieben damit ja dann noch die Beträge anderer Telefonanbieter offen.
Diese sind ja selbst zuständig dafür Mahnungen für Ihre Posten zu schreiben und dann wurden die auch nach und nach von mir beglichen.

So bekam ich auch am auch am 27.11.2003 von 0105X Telecom GmbH eine Mahnung über 18,09 Euro, mit dem Hinweis ich solle diese bis zum 08.12.2003 begleichen.
Dieser Forderung kam ich nach, so dass die Überweisung laut Kontoauszug am 01.12.2003 fristgerecht ausgeführt war.
Als ich am 09. Januar diesen Jahres eine neuerliche Mahnung über diesen Betrag bekam, war ich dann doch etwas verwundert und versuchte deshalb die Sache telefonisch zu klären.

Nun, falls jemand schonmal versucht haben sollte die 0105X GmbH telefonisch zu erreichen, dann wird der bestätigen können, dass das so gut wie unmöglich ist. In meinem Falle war es unmöglich, da ich immer nur bei einem Telefoncomputer landete.
Also schickte ich am 12.01. ein Fax (den Versandbericht habe ich vorsorglich abgeheftet), indem ich darauf hinwies, dass die Mahnung von mir bereits beglichen wurde und es sich wohl um einen Buchungsfehler handeln müsse. Ausserdem forderte ich 0105X auf, Ihrerseits Stellung zu beziehen.
(Laut Mahnschreiben, wäre dieses gegenstandslos sofern sich Zahlung und Schreiben zeitlich überdecken - war ja bei mir der Fall, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen.)

Antwort erhielt ich von 0105X nie!
Dafür aber am 31. März ein Schreiben von ksp.Rechtsanwälte, die die 0105X Telecom vertreten. Die Forderung belife sich nunmehr (inklusive Anwaltskosten) auf 47,17 Euro.

Das wollte natürlich weder ich noch unsere WG zahlen, weswegen ich am 06. April erst per Fax und dann am 08. April ergänzend per Einschreiben auf diese Forderung antwortete.

Merine Antwort umfasste eine Stellungnahme, in der ich angab, dass ich nicht bereit wäre, die zusätzlichen Kosten nicht zu tragen, da ich den ursprünglich von 0105X geforderten Betrag fristgerecht bezahlt hätte und mir auch anderweitig keiner Schuld bewusst sei, da ich ja sogar versucht hatte die Sache aus der Welt zu schaffen, dies aber an der "Kontaktunfreudigkeit" von 0105X scheiterte.
Ausserdem schickte ich Kopien meines Faxes an 0105X sowie Zahlungsbeleg und Versandbericht mit, bat darum die Forderung erneut zu prüfen.

Mein zusätzliches Einschreiben kam einerseits dadurch zustande dass ich einerseits einen Beleg darüber haben wollte, dass mein Schreiben eingegangen ist (zusätzlich zum zweiten Versandbericht) andererseits hatte ich nach dem Fax noch ein Telefongespräch mit ksp. in dem man mir mitteilte, dass meine Überweisung älteren noch offenen Rechnungen zugeordnet worden war und das die ursprüngliche Forderung weiterhin offengestanden hätte, da die entsprechenden Rechnungen nicht beglichen wurden.
Daraufhin bat ich in meinem Brief auch darum mir sämtliche noch offenstehenden Rechnungen aufzulisten, damit ich diese begleichen könnte und sicherte auch eine umgehende Begleichung zu.

Etwa zwei Wochen später erkundigte ich mich telefonisch nach dem status quo der Bearbeitung und mir wurde zugesichert in den nächsten Tagen eine Stellungnahme zu bekommen.
Seitdem ging mir eine weitere Mahnung zu worauf ich mich abermals telefonisch erkundigte.
Am telefon sagte man mir, dass es bei dieser zweiten Mahnung um einen Fehler seitens ksp. handeln würde und dass diese gegenstandslos sei, ich solle doch die Stellungnahme abwarten, diese würde mir in den nächsten Tagen von der Post zugestellt werden.
Da ich abermals etwa 2 Wochen später nichts erhalten hatte erkundigte ich mich ein weiteres Mal, wo die versprochene Stellungnahme bliebe und wurde wieder genauso vertröstet.
Heute endlich erhilet ich die Stellungnahme.
Die Forderung beläuft sich mittlerweile auf 47,35 Euro und die eingeforderten Beträge sind immer noch 18,09 Euro.
Zahlbar bis 15.06.2004.

Einen Fehler oder Vwerwechslungen bei meiner Überweisung und dem Fax an 0105X Telekom kann ich ausschliessen, da ich sowohl meinen Überweisungsträger als auch die Faxnummer habe von einem unbeteiligten Dritten auf Korrektheit prüfen lassen.

Ich frage mich nur:
Warum hat 0105X nicht alle offenstehenden Rechnungen angemahnt!?

Und ich finde auch ungewöhnlich, dass rein "zufällig" beide Posten genau dieselbe Höhe von 18,09 Euro haben!

Ich möchte gerne wissen:
Muss ich wirklich die Anwaltskosten tragen?
Ich habe mich doch korrekt verhalten, alles wie gefordert bezahlt und auch versucht die Angelegenheit ohne Anwälte zu klären.

Was könnt Ihr mir diesbezüglich raten?

JGBS Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Meiner Meinung nach ist das nicht ganz zu tolerieren, was die 0105x Telecom GmbH
da abzieht... aber ich habe wenig Ahnung von solchen Sachen.
Ich würde mich da umgehend (aber im mindesten) an eine Verbraucherzentrale
wenden und / oder einen RA einschalten.

viel Glück

Mummins Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Du solltest die Posten nochmal mit all Deinen Telefonrechnungen der Vormonate abgleichen.
Gibt es keinen 2ten Posten mit 18,09€, hast Du bereits bezahlt.
Mich wundert, dass die überhaupt eine Mahnung geschickt haben, denn
seit der Schuldrechtsreform vor 2 Jahren ist der Gläubiger unter bestimmten
Umständen nicht mehr verpflichtet eine Mahnung zu schicken und man
kommt automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Darauf muss allerdings auf der
Rechnung ein Hinweis sein. Der ist dort auch mit einem Hinweis auf die AGB
der 0105x Telecom. Dort wird das Eintreten des Verzugs auf 21 Tage
angegeben. Diese Konstruktion ist meiner Meinung nach mehr als fraglich.
Meine Theorie ist, dass Firmen wie Freenet und 0105X Telecom Phantasie-
rechnungen an Leute schicken, die ab und zu mal die Telekomrechnung
nicht gleich bezahlt haben. Manche haben keinen Durchblick und überweisen
das Geld, vor allem weil immer gleich ein Schreiben der KSP ins Haus flattert.
Ich sage das, weil mir das mit Freenet passiert ist. Ich habe einmal zu spät
gezahlt. Dann kam plötzlich ein Schreiben der KSP über einen Betrag von einem
Zeitpunkt an dem ich Freenet gar nicht in Anspruch genommen hatte.
Habe Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege an die KSP geschickt,
daraufhin haben die mir geantwortet, dass es um wieder einen anderen Zeitraum
gehen würde. Purer Blödsinn. Daran und an einigen Erfahrungtsberichten aus Foren
habe ich gemerkt, dass da was faul ist.
Sollte also kein zweiter Betrag irgendwo über 18,09€ in Deinen Rechnungen zu
finden sein, solltest Du deren Schreiben ignorieren.
Falls ein Mahnbescheid kommt legst Du Widerspruch ein, bzw. wenn Du Dich
nicht auskennst übergibst Du das einem Rechtsanwalt. Dann müssen die beweisen,
das der Anspruch auf Zahlung besteht und die Gegenleistung erbracht wurde.
Das können sie nicht.

homhom Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Also meine Rechtsauffassung dazu!

Sofern du hier nicht einiges flunkerst dann gilt, die 0105x hat die 18,09 angemahnt und daraufhin ein Verfahren angestrebt wobei die Anwaltskosten in den 47,35 inbegriffen sind. Darauf würde ich in Wiederspruch gehen da du ja fristgerecht gezahlt hast.
Sofern du dir ganz sicher bist, von der 0105x nicht doch zu früheren noch offenen Rechnung angemahnt wurden zu sein, dann ist es deren Problem wenn die das verbummelt haben.

Gruß Holger

GarfTermy Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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"...von ksp.Rechtsanwälte..."

da läuft eine weitere welle von ungerechtfertigten mahnungen über diese aus der freenetaffaire bekannten anwaltskanzlei... freenet hat es über ksp versucht - und ist in der mehrzahl der mahnungen gescheitert.

was tun?

einen "netten brief" an ksp (post IMMER mit rückschein!), die kopie der zahlung beilegen und darauf hinweisen, das bei weiterer ungerechtfertigter mahnung der eigene anwalt aktiv wird und die regulierungsbehöre für telekommunikation eingeschaltet wird.

kosten also auch nicht akzeptieren und schon gar nicht bezahlen.

daumendrück.

;-)

Kolti Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Fakten, die Du beweisen mußt:
Ich habe bezahlt.
Ich habe Belege.
Es steht nichts mehr offen.
===========================
Dann warte den entsprechenden Mahnbescheid ab und erhebe Widerspruch.
Brauchst nur zu unterschreiben und ans Gericht schicken.
===========================
Brauchst keinen Anwalt. Wenn's zur Verhandlung kommt, gehste mit den Unterlagen hin und fertig.

Markus Klümper Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Hallo!

Abgesehen davon daß ich das plötzliche Auftauchen von offenen Posten sehr merkwürdig finde und man diese auch gleich auf die 1. Mahnung hätte packen können, halte ich einen anderen Punkt für Äußerst fragwürdig. Ich bin mir als Nicht-Jurist nicht sicher, aber ich denke es dürfte kaum ok sein, eine eingehende Zahlung wild zu verbuchen. Wenn Du bei der Überweisung nur eine Kundennr angegeben hast, wäre es rechtens. Hast Du aber eine spezielle Rechnungsnr. angegeben für die der Betrag gedacht war, wäre der auch definitiv dafür zu verbuchen. In diesem Fall wärst Du völlig im Recht. Abgesehen davon ist die ganze Sache äußerst dubios. Ich würde mal alle alten Rechnungen durchsehen, ob die Altlasten irgendwie plausibel zu erklären sind. Zweimal 18.09 Euro - einmal aktuell und einmal als Altlast, völlig vergessen und plötzlich aufgetaucht: Sowas schreit nach Strafanzeige wegen Betruges. Das ist ein Selbstläufer und kostet auch nix ;-))

TAsitO Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Hallo.
Bezüglich Telefonkosten..
es ist sehr wichtig; bei Eingang der Rechnung die Kosten zu kontrollieren !!
Nun; die Telekom hast Du bezahlt laut Rechnung.
Vergleiche einfach die offenen Posten mit deinen Zahlungen !!
Denn ich denke; da wird ein Schmu auf Kosten der Telefonierer getrieben !
Es ist einfacher; eine Rechnung zu senden; als sich die Zeit aufzunehmen; und die Rechnungen zu kontrollieren.
Für beide Seiten.
Naja; Telekom.
Wünsche Dir herzlich viel Erfolg und kaum Ärger.
Tschau

TAsitO Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Hallo.
Bezüglich Telefonkosten..
es ist sehr wichtig; bei Eingang der Rechnung die Kosten zu kontrollieren !!
Nun; die Telekom hast Du bezahlt laut Rechnung.
Vergleiche einfach die offenen Posten mit deinen Zahlungen !!
Denn ich denke; da wird ein Schmu auf Kosten der Telefonierer getrieben !
Es ist einfacher; eine Rechnung zu senden; als sich die Zeit aufzunehmen; und die Rechnungen zu kontrollieren.
Für beide Seiten.
Naja; Telekom.
Wünsche Dir herzlich viel Erfolg und kaum Ärger.
Tschau

Thovan Nachtrag zu: „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Danke für die zahlreichen Antworten!

Was wohl noch wichtig ist (habe ich eben erst geprüft):
- die Forderung von 18,09 Euro setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen.
- Es wurde im Ersten Mahnschreiben der Begriff "Hauptforderung" verwendet
- auf dem mitgeschickten Überweisungsträger war als Verwendungszweck mein
Buchungskonto angegeben.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich Bedenken habe einfach in Widerspruch zu gehen, da ich keine Lust (und kein Geld) für ein Gerichtsverfahren habe.
(Wie gesagt bin Student.)
Und meine Rechtsschutzversicherung hat einen EIgenanteil von ca 150 Euro.
(Traurig aber wahr)

Thovan Nachtrag zu: „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Danke für die zahlreichen Antworten!

Was wohl noch wichtig ist (habe ich eben erst geprüft):
- die Forderung von 18,09 Euro setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen.
- Es wurde im Ersten Mahnschreiben der Begriff "Hauptforderung" verwendet
- auf dem mitgeschickten Überweisungsträger war als Verwendungszweck mein
Buchungskonto angegeben.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich Bedenken habe einfach in Widerspruch zu gehen, da ich keine Lust (und kein Geld) für ein Gerichtsverfahren habe.
(Wie gesagt bin Student.)
Und meine Rechtsschutzversicherung hat einen EIgenanteil von ca 150 Euro.
(Traurig aber wahr)

Thovan Nachtrag zu: „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Also:

ich habe jetzt die von 0105X Telecom und ksp. aufgeführten Posten überprüft.
Die sind berechtigt.

Bleiben aber weiterhin die oben genannten Frage offen:
- Wieso mahnt 0105X nicht alle offenen Rechnungen an?
- Warum wurden meine Klärungsversuche ignoriert?
(War dies' beabsichtigt, damit ich Futter für deren Anwälte werde!)

-Trifft mich unter diesen Umständen schuld an den Anwaltskosten?


Was kann ich da noch tun?
(Oder ist es einfacher zu zahlen!)

Mummins Thovan „0105X Telecom GmbH - Mahnung beglichen trotzdem Rechnung vom“
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Sie mahnen nicht an, weil sie es gar nicht müssen.
Lies mal hier http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Es muss allerdings ein Hinweis der Rechtsfolgen (Verzugschaden>Rechtsanwaltskosten und Zinsen) auf der Hauptrechnung sein. Da steht ein Hinweis auf die AGB der 0105X Gmbh.
In den AGB steht dann, dass der Verzug nach 21 Tagen eintritt.
Diese Konstruktion ist äusserst fragwürdig.
Da gem. § 309 Nr.4 BGB eine Klausel unwirksam ist, die eine Mahnung gänzlich ausschliesst.
Das ganze wird dadurch noch verdeutlicht, dass es einem gar nicht möglich ist
den Betrag zu zahlen, da auf der Telekom Mahnung nur Telekom Posten aufgeführt sind.
Eine Kontonr. der 0105X kann man nirgendwo bekommen.
Normalerweise tritt Verzug automatisch nach 30 Tagen ein, 0105X verkürzt das auf 21 Tage.
Durch all diese Dinge ist zu vermuten, dass die KSP einfach eine Art Kooperation
mit solchen Anbietern betreibt und ordentlich Kasse macht.
KSP ist ein Laden mit einigen hundert Leuten.
Die ganze Sache stinkt zum Himmel, da es keine rechtlich wirklich saubere Methode ist.
Du könntest also gute Chancen haben nur den tatsächlichen Betrag und eine Mahngebühr von
ein paar € und nicht den Verzugschaden(Anwaltskosten+Zinsen) zu zahlen.