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Onlineshop Ärger Recht

frank001 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


ich habe mir kürzlich eine Festplatte beim Onlineshop www.Norskit.de bestellt. Als Neukunde erhielt ich einen Gutschein über 5 EUR, der als ich bestellte noch keine Begrenzung hatte. Jetzt sind die Gutscheine nur noch ab einen Bestellwert von 300 EUR gültig.


Ich überwies das Geld unverzüglich (Vorkassenbestellung), wartete dann etwa zwei Wochen vergeblich auf die Lieferung. Nach meiner ersten Anfrage erhielt ich die Antwort, dass die Festplatte im Moment vergriffen sei. (war aber im Onlineshop die ganze Zeit über verfügbar). Ich teilte Ihnen mit, dass laut Ihrer Website die Platte verfügbar sei. Dann erhielt ich die Antwort, dass ich 5 EUR zu wenig überwiesen habe und ich dies nachholen solle.


Ich schrieb, dass ich die 5 EUR aufgrund des Gutscheins abzog, wie im Gutschein erläutert.


Nächste Antwort von "Norskit": Gutschein erst ab 300EUR Bestellungen gültig.


Ich daraufhin: Mein Gutschein hat noch keine Begrenzung, nur die neuen.


Antwort:Zitat: "die Lieferung erfolgte noch nicht, da 5 EUR fehlen!!!"


Ich bittete mit einer genauen Vorgangsschilderung noch ein letztes Mal, den Auftrag auszuführen, ansonsten Widerruf und sofortige Rücküberweisung.


Ohne Kommentar wurde dann meine Bestellung storniert.


Jetzt das eigentliche Problem:


Vom Rücküberweisungsbetrag wurden 9,20 EUR abgezogen. Begründung war, dass es sich um eine Auslandsüberweisung handelte. Ich hatte jedoch auf ein deutsches Konto überwiesen. Wie ist die Rechtslage? Firmensitz ist Norwegen.


Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, ansonsten warne ich vor diesem Shop, der bei vielen Onlinepreisvergleichen erscheint.


 

frank001 fbe „Wer Vorkasse leistet ist selbst schuld! fbe“
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Was ist denn das für eine Aussage?
Alles können sich die Händler nicht rausnehmen. Mit der Schuldrechtreform ist das Privatrecht gestärkt worden. Ich weiß nur nicht, wie es in diesem Fall aussieht, da der Firmensitz Norwegen ist.
Allerdings ist auf deren Website nichts davon zu lesesn, dass eine Überweisungsgebühr aufgeschlagen wird.