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Onlineshop Ärger Recht

frank001 / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


ich habe mir kürzlich eine Festplatte beim Onlineshop www.Norskit.de bestellt. Als Neukunde erhielt ich einen Gutschein über 5 EUR, der als ich bestellte noch keine Begrenzung hatte. Jetzt sind die Gutscheine nur noch ab einen Bestellwert von 300 EUR gültig.


Ich überwies das Geld unverzüglich (Vorkassenbestellung), wartete dann etwa zwei Wochen vergeblich auf die Lieferung. Nach meiner ersten Anfrage erhielt ich die Antwort, dass die Festplatte im Moment vergriffen sei. (war aber im Onlineshop die ganze Zeit über verfügbar). Ich teilte Ihnen mit, dass laut Ihrer Website die Platte verfügbar sei. Dann erhielt ich die Antwort, dass ich 5 EUR zu wenig überwiesen habe und ich dies nachholen solle.


Ich schrieb, dass ich die 5 EUR aufgrund des Gutscheins abzog, wie im Gutschein erläutert.


Nächste Antwort von "Norskit": Gutschein erst ab 300EUR Bestellungen gültig.


Ich daraufhin: Mein Gutschein hat noch keine Begrenzung, nur die neuen.


Antwort:Zitat: "die Lieferung erfolgte noch nicht, da 5 EUR fehlen!!!"


Ich bittete mit einer genauen Vorgangsschilderung noch ein letztes Mal, den Auftrag auszuführen, ansonsten Widerruf und sofortige Rücküberweisung.


Ohne Kommentar wurde dann meine Bestellung storniert.


Jetzt das eigentliche Problem:


Vom Rücküberweisungsbetrag wurden 9,20 EUR abgezogen. Begründung war, dass es sich um eine Auslandsüberweisung handelte. Ich hatte jedoch auf ein deutsches Konto überwiesen. Wie ist die Rechtslage? Firmensitz ist Norwegen.


Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, ansonsten warne ich vor diesem Shop, der bei vielen Onlinepreisvergleichen erscheint.


 

fbe frank001 „Onlineshop Ärger Recht“
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Wer Vorkasse leistet ist selbst schuld!
fbe

frank001 fbe „Wer Vorkasse leistet ist selbst schuld! fbe“
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Was ist denn das für eine Aussage?
Alles können sich die Händler nicht rausnehmen. Mit der Schuldrechtreform ist das Privatrecht gestärkt worden. Ich weiß nur nicht, wie es in diesem Fall aussieht, da der Firmensitz Norwegen ist.
Allerdings ist auf deren Website nichts davon zu lesesn, dass eine Überweisungsgebühr aufgeschlagen wird.

Grossadministrator frank001 „Onlineshop Ärger Recht“
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Wenn du dich vorher informiert hättest, dann wäre dir schnell klar geworden, das Norskit zwar tolle Preise und fast alles auf Lager hat, aber auch ganz viel Ärger bereitet. Hilft dir jetzt zwar nicht mehr, ist aber so.
Sei froh, das du dein Geld überhaupt in einer akzeptablen Zeit zurück bekommen hast. Schreib die 9€ als Lehrgeld ab.

frank001 Nachtrag zu: „Onlineshop Ärger Recht“
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Aber ist denn das überhaupt rechtlich ok?

Grossadministrator frank001 „Aber ist denn das überhaupt rechtlich ok? “
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Recht haben und Recht bekommen - das sind zwei verschiedene Dinge. Bei einem so geringen Streitwert lohnt sich kein Aufwand, irgendwann wirst du mit viel Mühe wohl dein Geld bekommen, aber um was für einen Preis, du bist danach um jahre gealtert.

BLASTAAR frank001 „Onlineshop Ärger Recht“
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Schau mal auf snakecity.de nach da bist
du nicht so alleine.




MFG BLASTAAR

Maxx Stone frank001 „Onlineshop Ärger Recht“
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Hi frank001,

das mit dem Gutschein leuchtet mir insofern ein, da Bestellungen erst "akzeptiert" werden, wenn der Händler auch über die Ware verfügt. Das ist rechtlich "bequemer" - für den Verkäufer. Afaik ist das weit verbreitete Praxis. Insofern bestand, die HDD betreffend, noch kein Vertrag, und somit warst du noch kein "Kunde". Ergo Gutscheingedöns.

Das mit der Auslandskontokiste finde ich allerdings merkwürdig, und es klingt etwas unseriös.

Gruß
Maxx Stone