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@ luttyy

mastre1 / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Schau mal was ich heute für eine Mail bekommen habe:


Hallo,

nachdem ich mir Ihren wirren Austausch von Mails mit "lutty" eine Zeitlang angesehen habe, möchte ich Sie über folgendes informieren:

1. Ich bin der Autor der WinFunktion-Programme!
2. Es spielt keine Rolle, ob ein Programm geschützt ist oder nicht. Jede Raubkopie ist nach deutschem und österreichischen Recht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
3. Ich habe mittlerweile gegen Sie Strafanzeige erstattet (Verdacht auf gewerbsmäßiges Kopieren von Software). Wie es weiter geht, werden wir sehen.
4. Der Eintrag in ihr Gästebuch erfolgte, da ich ihre Straftat offen legen wollte, was ja auch geklappt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Polster


Von: Stpolster@aol.com


Was soll ich davon halten?


Du hast mir ja damals gesagt, das die Programm Freeware wären

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Olaf19 Grossadministrator „http://members.aol.com/stpolster/ Die Mail-Addy heißt tatsächlich...“
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Hi grossadministrator und Mastre1,

das Gleiche habe ich zunächst auch gedacht. Es ist aber noch ein anderes Szenario denkbar.

Möglicherweise weiß der echte Stefan Polster gar nichts darüber, was hier bei Nickles gerade abgeht. Ich könnte mir ebenso gut vorstellen, dass sich ein Nickles-User auf Kosten von Mastre1 einen dummen Scherz erlaubt hat und sich gerade mächtig ins Fäustchen lacht über diesen Thread. Schließlich kann man eMail-Adressen auch faken...

@Mastre1, tritt doch mal mit dem Autor über dessen eMail-Adresse in Verbindung. Dafür benutzt du natürlich nicht die Reply-Funktion deines Mail-Clients - du schreibst eine neue Mail. Frage ihn, ob er etwas dagegen hat, dass du die 1996er-Version seines WinFunktion-Programmes, die bereits kostenlos(!) auf CDs von Computer Zeitschriften verteilt wurde, auf deinen Webspace hoch lädst (darum ging es doch seinerzeit, oder?).

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

Der Autor sagt, "Können Sie gerne machen, ich habe nichts dagegen - aber bitte nur diese Uralt-Version, die aktuelleren möchte ich noch verkaufen!". Oder: "Lassen Sie das bitte sein, auch die alte Version soll nicht kostenlos über Dritte verteilt werden!".

Die zweite Möglichkeit: "Haben Sie meine Mail nicht bekommen? Ich habe bereits Strafanzeige gegen Sie erstattet!" - dann hättest du die traurige Gewissheit, dass die Mail echt ist.

Aber auch in diesem Fall ist noch nicht Hopfen und Malz verloren. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sagt der Volksmund - schon richtig, trotzdem macht es aber einen Unterschied, ob jemand in gutem Glauben einen Fehler begangen oder böswillig agiert hat.

Wenn du dem Autor klar machen kannst, dass

- du in der begründeten Annahme gehandelt hast, das Programm sei frei
- du nie die Absicht hattest, seine Urheberrechte damit zu verletzen
- dass sich so etwas selbstverständlich nicht wiederholen wird

sollte er eigentlich dazu zu bewegen sein, dass er seine Strafanzeige zurückzieht.

Das alles bleibt aber abzuwarten - ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemand einen verspäteten, wenn auch effektiven Aprilscherz platziert hat, für recht groß.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Frage mastre1
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Jep, so sind die Fakten. mastre1
Hihi : luttyy luttyy