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Ebay Negativ-Bewertung an Firma-Kann man mich wegen Geschäftssch

entartetesmenschenkind / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Also eigentlich bin ich ja der Überzeugung im Recht zu sein...aber fragen schad nix...ne!?!?!


Also die Sache fing so an das ich mir per Ebay mein Abiballkleid gekauft habe bei der Firma XY (will nicht noch mehr Ärger=) ).Ich hab aber  keine Mail von denen erhalten von wegen...sie ham das Kleid gekauft ....bitte überweisen sie...etc.Hab denen dann meine Grösse zugeschickt in der Hoffnung das sie reagieren.Hamse dann auch und haben gesagt ich soll überweisen *lufthol*


hab ich dann auch und dann hiess es warten.und wie lange.es war eine maximale Zeit von 4 wochen angegeben die ich auch abgewartet habe.ich habe aber auch zwischendurch nachgefragt und mir wurde noch gesagt das alles okay ist und das mein abiball der schönste tag in meinem leben wird...*sülz*


ca 2 wochen vor dem Ball war das kleid dann immer noch nicht da und deshalb habsch in der firma angerufen.erst ham die voll doof reagiert so von wegen kann nicht sein....ich würde lügen.


dann hamse aber kleinlaut zurückgerufen und eingestanden das sie alles da haben und ein fehler im system war.kleid wurde aber verkauft.(wie kann  ich ein kleid verkaufen das mir eigentlich garnicht mehr gehört??)sie meinten sie würden bis zum abiball für ersatz sorgen.


den habe ich auch ein paar tage später erhalten.


Guess what! Verschmutzt ohne Ende und die Grössen waren rausgetrennt und ich hab natürlich nicht reingepasst.alles noch mal ausgemessen und festgestellt das kleid is 2 grössen kleiner.


und das eine woche vorm Abiball*kreisch*


egal wir haben einen viel schöneren ersatz gefunden und das ding zurückgeschickt.


ich hab mir dann gedacht das ich die nicht mehr positiv bewerten kann hab denen das auch per mail mitgeteilt aber keine antwort gekriegt.


meine bewertung war dann negativ und lautete leider ware verschmutzt und grösse nicht den maßen auf der hp entsprechend.fair: geld schnell zurück


das muss man ihnen lassen das geld wurde schnell zurück überwiesen.ein paar tage später kams dann: mail von denen -->nehmen sie das zurück oder anwalt und verfahren wegen geschäftsschädigung +  negative bewertung. (vorsicht!kundin hat ware getragen und verschmutzt zurückgeschickt)....wie denn wenn ich nicht reingepasst habe=(


jedenfalls meinte sie ich soll das löschen oder ich erhalte ein einschreiben vom anwalt.


habsch mir gedacht die gehen auf dummfang und hab mir nix weiter gedacht. jetzt krieg ich am donnerstag vor ostern ein einschreiben von der firma mit ner frist von sage und schreibe 3 ganzen Tagen diese bewertung löschen zu lassen.


ich würde gegen europäisches recht verstossen, als beispiel führten die an das ich mich nicht vor den metzger stellen kann und seine ware anprangern kann.


ausserdem würde es gegen ebay gebote verstossen.habsch nachgefragt aber die meinten das jeder das recht hat zu bewerten.


ab ja zeugen das die ware dreckig war....finde eher das die firma meinen ruf schädigt, da sie mit dem wort vorsicht vor mir warnt.


 


Was  meint ihr??Bitte ganz schnell um Antwort!!!

Thomas139 entartetesmenschenkind „Ebay Negativ-Bewertung an Firma-Kann man mich wegen Geschäftssch“
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Ja, lass dich nicht einschüchtern.
Die haben die Pflicht aus einem Kaufvertrag zu liefern und wenn es nicht passt und nicht mit der Bestellung übereinstimmt, für Ersatz zu sorgen. Und wenn alle stricke reißen sogar Geld zurück - wie geschehen (bis dahin auch alles richtig, wenn du es drauf anlegts, kannst du vielleicht noch Schmerzensgeld und Schadensersatz rausholen - wenn du wegen dieser Lieferverzögerung, die sie zu verschulden haben, ein teurerers KLeid kaufen musstest.(§241 ff., § 305 ff., §320ff.,§ 929 ff BGB
Die Sache mit der Bewertung ist - wenn du Zeugen für den Zustand des Kleids und die späte Lieferung (emails) hast - sehr gerechtfertigt. Da kann dir keiner was. Alleine die lange Lieferzeit und die "Falschlieferung" genügt für eine negative ebaybewertung. Dass das Kleid auch noch so aussah - dreckig und weder dem Preis noch dem Anlass entsprechend - ist nur das Tüpfelchen auf dem I.
Also, ich würde mal abwarten was sie sagen - ach ja, welches Europäische Recht meinen die?
Ist deren Geschäftssitz in Deutschland oder wo?Macht eigentlich keinen unterschied, wenn es auf ebay.de gekauft wurde - fänd ich aber interessant, denn im europäischen Recht lässt sich auch feststellem, ob der genannte Fall da überhaupt subsumierbar ist.
Also, fight for you right

KÄMPFE!!! Hanswurscht1