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BGH-Urteil gegen Dialerabzocke

gelöscht_84526 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

So ganz allmählich wird Deutschland wach. Den Dialerabzockern wird langsam das Leben schwer gemacht. Hier ein Bericht zum neuesten Urteil des BGH: KLICK.

Meine Meinung: Es ist zwar immer noch nicht berauschend, was da beschlossen wurde, aber es ist immerhin ein Anfang.

Gruß

Privatisierungswelle Olaf19
Privatisierungswelle Andreas42
Max Payne gelöscht_84526 „BGH-Urteil gegen Dialerabzocke“
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Das Urteil ändert an der momentanen Rechtslage überhaupt nichts. Betreiber von Dialern, die nicht durch die RegTP zugelassen sind, haben danach ohnehin keinen Anspruch auf Bezahlung Ihrer "Dienste". Für die registrierten/zugelassenen Dialer sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, u.a., dass der "Kunde" auf die entstehenden Kosten hingewiesen wird und dass die Kosten pro Einwahl/Session einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten dürfen.

D.H., die heute zugelassenen Dialer erfüllen bereits die Kriterien, die vom BGH genannt wurden. Wer also heute auf einer Webseite (auf der die Kosten zu lesen sind) nach Eintippen der Buchstaben "O" und "K" einen Dialer herunterlädt und benutzt, ist selber schuld. Daran ändert auch das neue BGH-Urteil nichts.

Das find' ich übrigens auch nicht verkehrt - ein Erwachsener Mensch sollte für die Folgen seiner Klickeritis auch gerade stehen müssen!