Hi!
Ich habe mir ein neues Auto geleistet. Doppelkarte bei der Versicherung beantragt, Kurzzeitkennzeichen geholt, Auto damit überführt - soweit alles prima.
Jetzt muss ich das Auto natürlich irgendwann richtig anmelden - wozu ich wiederrum die Doppelkarte brauche. Das Problem ist: die Karte hat das LRA behalten, als ich das gelbe Kennzeichen mit Verfallsdatum geholt habe...
Es stellt sich mir also die Frage, ob ich NOCHMAL eine Doppelkarte beantragen muss, oder ob die beim LRA hinterlegte auch für die Ausstellung des normalen Kennzeichens gilt...
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Frage beim LRA, frage bei der Versicherung, Beim Straßenverkehrsamt oder beim Papst.
Aber hier???
