Hi!
Ich habe mir ein neues Auto geleistet. Doppelkarte bei der Versicherung beantragt, Kurzzeitkennzeichen geholt, Auto damit überführt - soweit alles prima.
Jetzt muss ich das Auto natürlich irgendwann richtig anmelden - wozu ich wiederrum die Doppelkarte brauche. Das Problem ist: die Karte hat das LRA behalten, als ich das gelbe Kennzeichen mit Verfallsdatum geholt habe...
Es stellt sich mir also die Frage, ob ich NOCHMAL eine Doppelkarte beantragen muss, oder ob die beim LRA hinterlegte auch für die Ausstellung des normalen Kennzeichens gilt...
Off Topic 20.594 Themen, 228.895 Beiträge
Frage beim LRA, frage bei der Versicherung, Beim Straßenverkehrsamt oder beim Papst.
Aber hier???
Na ich denke doch, das ist eine Situation die der eine oder andere schon mal "durchgemacht" hat - und das LRA hat Samstags leider nicht geöffnet :-)
*lol*
Aber dafür ist das Nickles-Archiv jetzt um eine, IMHO, NEUE! Frage reicher ;-)
@nickel85
*SCNR*
Gruß
Maxx Stone
Hi war eigentlich immer so, dass du für Überführung eine Deckungskarte brauchst und für die Zulassung eine neue.
Zusätzlich brauchst du, falls du in Rlp wohnst in Zukinft auch einen Nachweis über eine Einzugsermächtigung für die Kfz Steuer.
Gruß
D.H.
