Hallo
Ich habe vor einigerzeit bei Ebay Software versteigert. Da ich noch ein "Nuller" bin, habe ich dem Käufer Nachnahme eingeräumt. Jetzt ist das Problem, das die Ware bei der Post vermutlich verloren gegangen ist. Jetzt aber wurde der Käufer per Email frech und darüberhinaus meinte er, er wolle jetzt die Software woanders kaufen und von mir den Mehrpreis verlangen. Da er unverschämt frech geworden ist(Ohne Grund) habe ich ihm eine Frist gesetzt, bis wann die Software da zusein hat. Wenn bis dahin nicht, will ich vom Kaufvertrag zurücktreten(via Fax und Einschreiben), da ich mir so etwas nicht gefallen lassen will.
Ist sowas möglich? Als Verkäufer kann ich doch auch zurücktreten?
Denn noch habe ich die Kosten, bis die Post mir den Wert inkl. Versand/Nachnahmegebühr zurückerstattet hat. Der Käufer hat doch keinen Schaden erlitten. Es geht um einen Wert von 245,56EUR.
Bitte helft mir
Gruss
DIGIXP
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Es ist nicht möglich, als Käufer einfach in den Laden zu gehen, und sich die Software dort (teurer) zu kaufen und dann den Mehrpreis von Dir erstatten zu lassen. Das geht nur dann, wenn der Käufer nachweisen kann, daß er wegen Dir ein anderes tolles Geschäft verpaßt hat. Aber wenn er dadurch, daß der Kauf dann doch nicht zustande kam, in den Laden muß, kann er keinen Schadensersatz fordern, denn ohne Dich hätte er das ja auch tun müssen. So hats mir meine Anwältin erklärt.