Hallo
Ich habe vor einigerzeit bei Ebay Software versteigert. Da ich noch ein "Nuller" bin, habe ich dem Käufer Nachnahme eingeräumt. Jetzt ist das Problem, das die Ware bei der Post vermutlich verloren gegangen ist. Jetzt aber wurde der Käufer per Email frech und darüberhinaus meinte er, er wolle jetzt die Software woanders kaufen und von mir den Mehrpreis verlangen. Da er unverschämt frech geworden ist(Ohne Grund) habe ich ihm eine Frist gesetzt, bis wann die Software da zusein hat. Wenn bis dahin nicht, will ich vom Kaufvertrag zurücktreten(via Fax und Einschreiben), da ich mir so etwas nicht gefallen lassen will.
Ist sowas möglich? Als Verkäufer kann ich doch auch zurücktreten?
Denn noch habe ich die Kosten, bis die Post mir den Wert inkl. Versand/Nachnahmegebühr zurückerstattet hat. Der Käufer hat doch keinen Schaden erlitten. Es geht um einen Wert von 245,56EUR.
Bitte helft mir
Gruss
DIGIXP
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ach ich habe Vergessen ich bin nicht gewerbetreibend
Das hätte ich Deiner Stelle nicht in Erwägung gezogen, ist aber schon möglich.
Generell ist es so, daß der Versand auf Gefahr des Käufers geschieht - und wenn die POST mal länger braucht hat dieser die A...karte gezogen - es sei denn Du hättest das Paket falsch addressiert.
Schadenersatz für eine Woche verzögerung kann er nicht geltend machen - oder hast Du ihm etwa einen bestimmten Liefertermin genannt ?
Wenn Du was per Nachnahme verschickst, ist das Ganze doch versichert. Du kannst erstmal zur Post gehen und einen Nachforschungsantrag stellen.
Außerdem müsstest Du ja einen Beleg für die Aufgabe der Sendung haben - mach ne Kopie davon und schick sie deinem Käufer. Wenn er nicht ganz neben der Spur ist wird er einsehen dass es nicht Deine Schuld ist.
Normal kannst Du als Verkäufer vom Kaufvertrag nur dann zurücktreten, wenn der Käufer seinen Pflichten als ebensolcher nicht nachkommt - wenn er nicht zahlt z.B.. Ob es auch schon reicht dass er frech wird weiss ich nicht - aber beleidigen brauchst Du Dich sicher nicht zu lassen.
Auf jeden Fall wage ich es mal stark zu bezweifeln dass er sich die Ware woanders kauft und von Dir dann den Mehrpreis verlangen kann. Das geht höchstens dann, wenn Du ihm einen festen Liefertermin genannt hast, und den durch Deine eigene Schuld nicht einhältst.
@InvisibleBot hat vollkommen recht. Einen Nachforschungsantrag bei der Post kannst du übrigens auch bei einem Paket oder Päckchen stellen - du brauchst aber den Einlieferungsschein dazu.
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mein motto: Das Problem sitzt meist nicht im PC sondern davor!
Es ist nicht möglich, als Käufer einfach in den Laden zu gehen, und sich die Software dort (teurer) zu kaufen und dann den Mehrpreis von Dir erstatten zu lassen. Das geht nur dann, wenn der Käufer nachweisen kann, daß er wegen Dir ein anderes tolles Geschäft verpaßt hat. Aber wenn er dadurch, daß der Kauf dann doch nicht zustande kam, in den Laden muß, kann er keinen Schadensersatz fordern, denn ohne Dich hätte er das ja auch tun müssen. So hats mir meine Anwältin erklärt.
wie Frau "f" und "kl" verwechseln kann ist mir schleierhaft
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mein motto:Das Problem sitzt meist nicht im PC sondern davor!
Bist du nun Käufer oder Verkäufer? Wenn du Verkäufer bist, verstehe ich diesen Satz nicht "Da er unverschämt frech geworden ist(Ohne Grund) habe ich ihm eine Frist gesetzt, bis wann die Software da zusein hat. Wenn bis dahin nicht, will ich vom Kaufvertrag zurücktreten(via Fax und Einschreiben), da ich mir so etwas nicht gefallen lassen will."
Wieso setzt du als Verkäufer eine Frist? Sowas würde ich höchstens als (frecher) Käufer tun.
Sorry, aber das verstehe ich nicht.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorpostern an.
Wenn Du per Nachnahme ein Paket versendest, und es kommt nicht an,
kann der Käufer keine ansprüche stellen. ER muss Dir eine bestimmte frist lassen
um die Ware zu ersetzten oder er geht vom kauf zurück, hat aber keine Ansprüche auf ersatz, da Du ein Privat Verkäufer bist und kein Geschäftsmann. Bei Nachnahme ist immer die Post verantwortlich für den Versand.
Wie war das noch mal mit dem Gefahrenübergang beim Versendungskauf...? *BGBblätter*
Normalerweise geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur bzw. Frachtführer - oder eben der Post - übergeben wurde.
Verantwortlich für den Nachforschungsantrag ist die Person, die die Portokosten bezahlt.
Bei ebay also meistens der Käufer.
Es sei denn, der Verkäufer zahlt das Porto.