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EU-Domains ab November 2004 zu registrieren

Olaf19 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Einen "Fahrplan" für die Einführung der neuen Top-Level-Domain .eu hat die Vergabestelle Eurid vorgelegt - registrierungsberechtigt sind alle Bürger der EU:

http://www.tecchannel.de/news/internet/14058/

Markeninhaber können ihren Markennamen schon ab September registrieren lassen ("Sunrise Period"), um der Schmarotzerei mit dem Domain-Grabbing vorzubeugen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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J-G-W Olaf19 „So wie ich den Artikel verstanden habe, ist die Sunrise Period mit der...“
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Also mein Lieber, hier stimme ich Dir absolut nicht zu!
Wenn Du die neue EU-Domain allen ernstes mit info, biz, name etc. vergleichen willst, dann hast Du weder den Sinn, noch die Bedeutung oder Größe verstanden. NET und ORG sind schon heute eher zweitklassig, gegenüber COM oder DE.
Die EU wird sicherlich allen nationalen Domais, auch der DE (zweitstärkste Domain der Welt, also nach COM) den Rang ablaufen. Es wird eher eine art "nationaler Pflicht" werden, sich als EU Unternehmen auch unter EU zu registrieren. Wenn ich ein deutsches Unternehmen nicht unter DE finde, halte ich das schon für sehr abstoßend, aber das wird sich mit EU sicherlich ändern.
Doamingrabbing uns der "Sonnenaufgang":
Es soll nicht so ablaufen, wie bei den Sunrise-Perioden der anderen Domains. Dazu heißt es:

(1) Antragsteller koennen sein
(a) natuerliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemaessen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden koennen, ist ebenfalls offen.

Waehrend der Sunrise Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben.

(Quelle: Domain-recht.de)

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