Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge

EU-Domains ab November 2004 zu registrieren

Olaf19 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Einen "Fahrplan" für die Einführung der neuen Top-Level-Domain .eu hat die Vergabestelle Eurid vorgelegt - registrierungsberechtigt sind alle Bürger der EU:

http://www.tecchannel.de/news/internet/14058/

Markeninhaber können ihren Markennamen schon ab September registrieren lassen ("Sunrise Period"), um der Schmarotzerei mit dem Domain-Grabbing vorzubeugen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Der_Milchmann Olaf19 „EU-Domains ab November 2004 zu registrieren“
Optionen

>>dem Domain-Grabbing vorzubeugen.

das ist auch sinnvoll denke ich, aber die besten Domains werden ohnehin schon weg sein, schätze ich mal, wenn man zum Zug kommen sollte

Tritt das genau am 1. 11. ein ?

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Der_Milchmann „ dem Domain-Grabbing vorzubeugen. das ist auch sinnvoll denke ich, aber die...“
Optionen

So wie ich den Artikel verstanden habe, ist die "Sunrise Period" mit der bevorzugten Behandlung von Markeninhabern nur dazu gedacht, dass diese sich Domains in der Art wie "www.mein-markenname.de" sichern, nicht aber alles unter den Nagel reißen dürfen, was frei ist.

Ehrlich gesagt: Ich glaub nicht, dass ein allzu großer Run auf diese Domains einsetzen wird. Die Erfahrung mit .info, .biz & Co. hat eher gezeigt, dass es neu kreierte Top-Level-Domains nicht leicht haben, am Markt akzeptiert zu werden. Eine com/.net/.org-Domain hat einfach mehr "Prestige", es steckt mehr "Tradition" dahinter. Rein technisch gesehen ist das natürlich nicht nachzuvollziehen - da ist eine ganz gehörige Portion Psychologie im Spiel :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Der_Milchmann Olaf19 „So wie ich den Artikel verstanden habe, ist die Sunrise Period mit der...“
Optionen

stimmt auf alle Fälle auch wieder, wenn man die .ag und Co domains betrachtet - sie sind teuer und doch umpopulär

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
bei Antwort benachrichtigen
J-G-W Olaf19 „So wie ich den Artikel verstanden habe, ist die Sunrise Period mit der...“
Optionen

Also mein Lieber, hier stimme ich Dir absolut nicht zu!
Wenn Du die neue EU-Domain allen ernstes mit info, biz, name etc. vergleichen willst, dann hast Du weder den Sinn, noch die Bedeutung oder Größe verstanden. NET und ORG sind schon heute eher zweitklassig, gegenüber COM oder DE.
Die EU wird sicherlich allen nationalen Domais, auch der DE (zweitstärkste Domain der Welt, also nach COM) den Rang ablaufen. Es wird eher eine art "nationaler Pflicht" werden, sich als EU Unternehmen auch unter EU zu registrieren. Wenn ich ein deutsches Unternehmen nicht unter DE finde, halte ich das schon für sehr abstoßend, aber das wird sich mit EU sicherlich ändern.
Doamingrabbing uns der "Sonnenaufgang":
Es soll nicht so ablaufen, wie bei den Sunrise-Perioden der anderen Domains. Dazu heißt es:

(1) Antragsteller koennen sein
(a) natuerliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemaessen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden koennen, ist ebenfalls offen.

Waehrend der Sunrise Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben.

(Quelle: Domain-recht.de)

bei Antwort benachrichtigen