Genau den Fall hatten wir auch einmal mit einer Webdesignfirma, sie meinte, sie hätte alle Rechte daran und wir dürften nur sie Änderungen an der Seite vornehmen lassen, alles andere wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber wie HM schon sagte, das ist falsch.
Es handelt sich um einen Werkvertrag, dieser beinhaltet die Erstellung eines Gewerkes nach Beschreibung im Auftrag des Kunden und dem Übergang des Gewerkes an den Kunden.
Zu Unterscheiden ist hier auf jeden Fall zwischen dem geistigen Eigentum des Erstellers und des Besitzes am Gewerk durch den Kunden, am Besten lässt es sich anhand eines Architekten erklären:
Ein Architekt plant im Auftrag des Kunden ein Einfamillienhaus, nach Planung und Fertigstellung geht das Haus in das EIGENTUM des Kunden über und die Pläne in den BESITZ.
Der Kunde kann mit dem Haus machen was er will, umbauen, verkaufen, abreißen. Was der Kunde nicht darf ist die Pläne für den Bau eines weiteren Hauses nutzen oder diese verkaufen, da das Eigentum an der schöpferischen Leistung als natürliches Recht beim Architekten bleibt.
Bei der HP ist es ähnlich: Der Kunde darf die Homepage nutzen und ändern wie er will, er darf allerdings nicht das Design einer anderen Firma zur Nutzung auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen oder 10 neue Seiten mit dem gleichen Design erstellen, es sei denn, daß dies vertraglich so geregelt wurde.
Kurz und bündig: Der Kunde hat Anspruch auf herausgabe aller Daten, welche zur Homepage gehören.