hallo!
ich hätte da mal eine rechtliche Frage:
wenn für einen Kunden einen Internetseite erstellt wurde, hat der Kunde dann das Anrecht an den erstellten Dokumenten z. B. eines Flash- Dokumentes(aus dem dann ein .swf für den Auftritt geschrieben wurde)?
Wenn der Kunde an seiner Seite Aktualisierungen vornehmen möchte, aber nicht von dem Ersteller hat er das Recht die
" Konstruktion" , für die er ja gezahlt hat, einzufordern oder besteht da das Urheberrecht des Schaffenden?
Danke für die Antwort!
viele Grüße
Daria
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Nein, der Kunde kauft die Website, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart, aber üblich ist es, dass der kunde einen abgeschlossenen Auftrag erhält und damit machen kann, was er will, sonst wäre das ja eine Monopolstellung, wenn der Kunde nur zu Webdesigner (a) gehen könnte, der die seite erstellt hat, daher bekommt bei einer korrekten Abwicklung der Kunde auch alle nötigen und verwendeten Daten mit, dazu gehören nämlich dann z.b. bei photoshop die PSDs und nicht nur die GIFs bzw. JPEGs oder bei Logos die EPS Dateien.
Allerdings hat der Kunde bei Abnahme der Website und dann modifikation daran natürlich kein recht, wenn er mist baut, dass du den wieder gerade bügelst
ansonsten wäre das ja nur eine art leasing, davon hab ich noch nie etwas seriöses gehört
Nein, der Kunde kauft die Website, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart, aber üblich ist es, dass der kunde einen abgeschlossenen Auftrag erhält und damit machen kann, was er will, sonst wäre das ja eine Monopolstellung, wenn der Kunde nur zu Webdesigner (a) gehen könnte, der die seite erstellt hat, daher bekommt bei einer korrekten Abwicklung der Kunde auch alle nötigen und verwendeten Daten mit, dazu gehören nämlich dann z.b. bei photoshop die PSDs und nicht nur die GIFs bzw. JPEGs oder bei Logos die EPS Dateien.
Allerdings hat der Kunde bei Abnahme der Website und dann modifikation daran natürlich kein recht, wenn er mist baut, dass du den wieder gerade bügelst
ansonsten wäre das ja nur eine art leasing, davon hab ich noch nie etwas seriöses gehört
Genau den Fall hatten wir auch einmal mit einer Webdesignfirma, sie meinte, sie hätte alle Rechte daran und wir dürften nur sie Änderungen an der Seite vornehmen lassen, alles andere wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber wie HM schon sagte, das ist falsch.
Es handelt sich um einen Werkvertrag, dieser beinhaltet die Erstellung eines Gewerkes nach Beschreibung im Auftrag des Kunden und dem Übergang des Gewerkes an den Kunden.
Zu Unterscheiden ist hier auf jeden Fall zwischen dem geistigen Eigentum des Erstellers und des Besitzes am Gewerk durch den Kunden, am Besten lässt es sich anhand eines Architekten erklären:
Ein Architekt plant im Auftrag des Kunden ein Einfamillienhaus, nach Planung und Fertigstellung geht das Haus in das EIGENTUM des Kunden über und die Pläne in den BESITZ.
Der Kunde kann mit dem Haus machen was er will, umbauen, verkaufen, abreißen. Was der Kunde nicht darf ist die Pläne für den Bau eines weiteren Hauses nutzen oder diese verkaufen, da das Eigentum an der schöpferischen Leistung als natürliches Recht beim Architekten bleibt.
Bei der HP ist es ähnlich: Der Kunde darf die Homepage nutzen und ändern wie er will, er darf allerdings nicht das Design einer anderen Firma zur Nutzung auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen oder 10 neue Seiten mit dem gleichen Design erstellen, es sei denn, daß dies vertraglich so geregelt wurde.
Kurz und bündig: Der Kunde hat Anspruch auf herausgabe aller Daten, welche zur Homepage gehören.
hallo Heinz,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hilft mir jetzt auf jeden Fall weiter...
viele Grüße